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Recherchebericht zum Potsdamer Treffen

KG ändert "Correctiv"-Urteil

Eine Person hält ein Smartphone mit der Webseite von Correctiv in der Hand, im Hintergrund ein Laptop mit dem Correctiv-Logo.
Die Formulierungen im Recherchebericht von "Correctiv" beschäftigen bis heute die Gerichte © Timon / Adobe Stock

Ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in Potsdam sorgte 2024 für Empörung und Demonstrationen. Auslöser war ein "Correctiv"-Bericht. Um den gibt es bis heute auch vor Gericht Streit.

In einem Streit über die Berichterstattung zu Äußerungen bei dem sogenannten Potsdamer Treffen hat die Rechercheplattform "Correctiv" vor dem KG einen Erfolg erzielt. Damit war ihre Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz erfolgreich, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung vom Donnerstag liegt nach seinen Angaben noch nicht vor (Urteil vom 02.10.2026 – 10 U 106/25).

Hintergrund ist der "Correctiv"-Bericht von Januar 2024 unter dem Titel "Geheimplan gegen Deutschland" über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023. Darin ging es unter anderem um die Einordnung, dass es bei dem in Potsdam vorgestellten Konzept der "Remigration" um einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen sei. Das Konzept war vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, vorgestellt worden.

Correctiv: Wichtiges Signal

Im aktuellen Fall ging es um eine Aussage des Juristen Ulrich Vosgerau zur Freiheit der Wahlentscheidung junger Wählerinnen und Wähler türkischer Herkunft, über die "Correctiv" berichtet hatte. Das LG Berlin II hatte die Formulierung im September 2025 untersagt (Az. 27 O 135/25). "Das Kammergericht hat nun klargestellt, dass die Berichterstattung zulässig ist", teilte der Prozessbevollmächtigte von "Correctiv", Thorsten Feldmann, mit. Chefredakteur Justus von Daniels sieht in dem Urteil "trotz der Banalität des eigentlichen Streitgegenstands ein wichtiges Signal".

Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke erklärte, anders als die Vorinstanz habe das KG die Passage als eine zulässige Meinungsäußerung bewertet. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. "Rechtsmittel werden geprüft", so der Anwalt. Damit sich der BGH mit dem Fall befasst, müsste zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich sein.

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Verfahren auch in Hamburg

Neben den Gerichten in Berlin hat der Fall auch die Justiz in Hamburg beschäftigt. Dort war der Streit zugunsten von "Correctiv" ausgegangen. Vor der Pressekammer beim LG Berlin hatte die Rechercheplattform zunächst eine Niederlage erlitten. Diese Entscheidung korrigierte das Kammergericht nun.

Darauf hofft "Correctiv" auch im Streit mit der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy, die im März 2026 vor dem LG Berlin zunächst erfolgreich gegen Formulierungen in der Berichterstattung geklagt hatte (Az. 27 O 379/25). Über die Berufung dagegen will das KG im Februar 2027 beraten, wie der Gerichtssprecher sagte. 

Auch beim Hanseatischen OLG steht noch eine Entscheidung über eine Berufung aus, nachdem das LG Hamburg in erster Instanz gewisse Formulierungen als zulässig eingestuft hatte.

Im Kern geht es bei allen Verfahren darum, ob einzelne Aussagen von "Correctiv" als Meinungsäußerungen zu werten sind oder als Tatsachenbehauptung.