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London High Court

Britische Vorratsdatenspeicherung teilweise rechtswidrig

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Ein britisches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nach Ansicht des höchsten britischen Gerichts in Teilen nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Entscheidung des Londoner High Courts am 17.07.2015 ist ein Etappensieg zweier Labour-Parlamentarier und mehrerer Datenschutz-Aktivisten gegen die Regierung.

Gesetz im Eilverfahren

Das Gesetz, das Ermittlern Zugriff auf Telefon- und Internetdaten ermöglicht, war im Sommer 2014 im Eilverfahren verabschiedet worden. Demnach müssen Telekommunikations- und Internetanbieter ein Jahr lang Daten ihrer Kunden speichern, auch wenn diese nicht unter Verdacht stehen, kriminell zu sein. Es war im Juli 2014 mit großer Mehrheit im Unterhaus verabschiedet worden.

Regierung will Berufung einlegen

Die Regierung hat bis März 2016 Zeit, das Gesetz neu zu formulieren, will aber zunächst Berufung einlegen. "Wir sind mit dem Urteil überhaupt nicht einverstanden", sagte John Hayes, der im Innenministerium für Sicherheit zuständig ist. Das Recht auf Berufung wurde wegen der besonderen Wichtigkeit des Falls gewährt.