Britische Vorratsdatenspeicherung teilweise rechtswidrig

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Britische Vorratsdatenspeicherung teilweise rechtswidrig. beck-aktuell, 23.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190256)
Ein britisches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nach Ansicht des höchsten britischen Gerichts in Teilen nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Entscheidung des Londoner High Courts am 17.07.2015 ist ein Etappensieg zweier Labour-Parlamentarier und mehrerer Datenschutz-Aktivisten gegen die Regierung.
Gesetz im Eilverfahren
Das Gesetz, das Ermittlern Zugriff auf Telefon- und Internetdaten ermöglicht, war im Sommer 2014 im Eilverfahren verabschiedet worden. Demnach müssen Telekommunikations- und Internetanbieter ein Jahr lang Daten ihrer Kunden speichern, auch wenn diese nicht unter Verdacht stehen, kriminell zu sein. Es war im Juli 2014 mit großer Mehrheit im Unterhaus verabschiedet worden.
Regierung will Berufung einlegen
Die Regierung hat bis März 2016 Zeit, das Gesetz neu zu formulieren, will aber zunächst Berufung einlegen. "Wir sind mit dem Urteil überhaupt nicht einverstanden", sagte John Hayes, der im Innenministerium für Sicherheit zuständig ist. Das Recht auf Berufung wurde wegen der besonderen Wichtigkeit des Falls gewährt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Britische Vorratsdatenspeicherung teilweise rechtswidrig. beck-aktuell, 23.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190256)



