Gangster müssen nach Gefängnis-Ausbruch Schadenersatz zahlen

Zitiervorschlag
Gangster müssen nach Gefängnis-Ausbruch Schadenersatz zahlen . beck-aktuell, 29.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189986)
Für den folgenschweren Überfall auf einen Gefängniswärter bei ihrer Flucht müssen zwei Schwerverbrecher und ihr Fluchthelfer Schadenersatz zahlen. Das hat das Aachener Landgericht am 29.07.2015 unter Zulassung der Berufung entschieden. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte rund 30.000 Euro gefordert, weil der überwältigte Vollzugsbeamte vorzeitig pensioniert werden musste.
Gefängniswärter erlitt posttraumatische Belastungsstörung
Das Opfer hat nach Gerichtsangaben eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Das Land hatte Schadenersatz gefordert für die medizinische Behandlung und die Lohnfortzahlung. Die beiden verurteilten Schwerverbrecher waren 2009 mit Hilfe eines anderen Vollzugsbeamten aus der JVA Aachen geflohen und hatten dabei das ahnungslose Opfer in einer Schleuse überwältigt. Sie hatten auf ihrer Flucht durch Nordrhein-Westfalen mehrere Geiseln genommen und die Öffentlichkeit tagelang in Atem gehalten. Sie wurden wegen erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme zu hohen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Aachen
- Keine Angabe vom 29.07.2015
Zitiervorschlag
Gangster müssen nach Gefängnis-Ausbruch Schadenersatz zahlen . beck-aktuell, 29.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189986)



