Steuerbescheid kann bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten" korrigiert werden

Zitiervorschlag
Steuerbescheid kann bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten" korrigiert werden. beck-aktuell, 04.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167931)
Wird aufgrund eines unerkannten Fehlers bei der Übernahme von elektronischen Steuerdaten im Steuerbescheid nur der Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis berücksichtigt, obwohl der Steuerpflichtige laut handschriftlich ausgefüllter Einkommensteuererklärung für zwei Arbeitgeber tätig ist, kann das Finanzamt den Steuerbescheid wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (§ 129 AO) korrigieren. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11.10.2016 entschieden. Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen (Az.: 10 K 1715/16 E).
Arbeitslohn aus zwei Arbeitsverhältnissen - Nur ein Arbeitslohn erfasst
Der Kläger bezog im Streitjahr Arbeitslohn aus zwei Arbeitsverhältnissen, den er in seiner handschriftlich ausgefüllten Einkommensteuererklärung in zutreffender Höhe erfasste. Hingegen berücksichtigte das beklagte Finanzamt im Einkommensteuerbescheid nur den Arbeitslohn aus einem der beiden Arbeitsverhältnisse. Der weitere Arbeitslohn, den der Kläger von einem Arbeitgeber mit Sitz in Niedersachsen bezogen hatte, fand im Steuerbescheid keine Berücksichtigung.
Finanzamt ändert Bescheid nach Bestandskraft
Nach Bestandskraft änderte das Finanzamt den Bescheid und berief sich auf eine offenbare Unrichtigkeit. Im Rahmen der Veranlagung sei nur eine landesweite programmgesteuerte Suche nach elektronischen Mitteilungen im "eSpeicher" erfolgt. Den elektronisch übermittelten Arbeitslohn habe der Sachbearbeiter per Mausklick aus den "eDaten" übernommen. Weitere elektronisch übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen seien nicht vorhanden gewesen. Erst im Rahmen der Veranlagung für das Folgejahr sei eine Suche im bundesweiten Speicher erfolgt und der Fehler festgestellt worden.
FG: Unbewusst unvollständige Erfassung ist bloßer Eingabefehler
Das FG Düsseldorf hat die Klage gegen den Änderungsbescheid abgewiesen und eine Änderungsbefugnis des Finanzamts bejaht. Für einen verständigen Dritten sei die Abweichung zwischen Steuerbescheid und Steuererklärung ohne Weiteres ersichtlich. Es erscheine zudem ausgeschlossen, dass der Sachbearbeiter rechtliche Erwägungen angestellt habe. Ihm sei offensichtlich gar nicht bewusst gewesen, dass der Kläger Arbeitslohn aus zwei Arbeitsverhältnissen bezogen habe. Da er mithin davon ausgegangen sei, sämtliche relevante Lohndaten durch den Datenabruf erfasst zu haben, liege ein bloßer Eingabefehler vor.
Verschulden irrelevant
Dass dem Sachbearbeiter der Fehler bei sorgfältigerer Bearbeitung hätte auffallen müssen, führe zu keinem anderen Ergebnis. Eine Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit hänge nicht von Verschuldensfragen ab. Dementsprechend stehe die oberflächliche Behandlung eines Steuerfalls der Berichtigung nicht entgegen. Letztlich hätten sich dem Sachbearbeiter auch keine Zweifel aufdrängen müssen, da im Rahmen der Veranlagung insbesondere kein entsprechender Prüfhinweis erteilt worden sei.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Düsseldorf
- Urteil vom 11.10.2016
- 10 K 1715/16 E
Zitiervorschlag
Steuerbescheid kann bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten" korrigiert werden. beck-aktuell, 04.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167931)



