50.000 Euro weg
Verlust aus Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung
Wer sich von Betrügern um hohe Geldgebeträge prellen lässt, kann sich auch nicht beim Fiskus schadlos halten, so das FG Münster. Eine Frau, die um 50.000 Euro erleichtert worden war, hatte versucht, den Betrag steuerlich abzusetzen.