Umtausch von Bitcoins ist mehrwertsteuerfrei

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Umtausch von Bitcoins ist mehrwertsteuerfrei. beck-aktuell, 22.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186041)
Auf den Umtausch der virtuellen Währung Bitcoin fällt keine Mehrwertsteuer an. In dieser Hinsicht sei die Internet-Währung wie andere Zahlungsmittel zu behandeln, entschied der Europäische Gerichtshof am 22.10.2015 in Luxemburg (Az.: C-264/14).
Bitcoin: Umstrittene digitale Währung
Bitcoin ist eine umstrittene digitale Währung, die im Internet entstand und seit 2009 im Umlauf ist. Bitcoins werden auf den Computern der Nutzer erzeugt, können aber online mit etablierten Währungen wie Dollar oder Euro gekauft werden. Sie sind kontrovers, unter anderem, weil die Kurse stark schwanken. Zudem steht die Währung im Verdacht, als Mittel zur Geldwäsche zu dienen.
Schwedische Steuerbehörde wollte Bitcoins Mehrwertsteuer unterwerfen
Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus Schweden. Ein Mann wollte dort den Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoins und umgekehrt anbieten. Deshalb wollte er von der in Schweden zuständigen Kommission wissen, ob für den An- und Verkauf Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Diese Kommission sagte "nein", weil Bitcoins wie gesetzliche Zahlungsmittel verwendet würden und Umsätze mit letzteren in der Europäischen Union von der Mehrwertsteuer befreit seien. Die Steuerbehörde sah das anders und zog vor das oberste Verwaltungsgericht des Landes. Dieses bat den EuGH um seine Meinung.
EuGH verneint Mehrwertsteuerpflicht
Der EuGH antwortete nun, dass Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen sei, dass Umsätze wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung "Bitcoin" und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, zwar gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung darstellen. Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112 sei aber dahin auszulegen, dass solche Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze im Sinne dieser Bestimmung darstellen. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d und f der Richtlinie 2006/112 seien so auszulegen, dass solche Dienstleistungen nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmungen fallen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EuGH
- Urteil vom 22.10.2015
- C-264/14
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Umtausch von Bitcoins ist mehrwertsteuerfrei. beck-aktuell, 22.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186041)



