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Steuerbefreiung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Bundestag verlängert Steuerfreiheit für E-Autos

Bundestag verlängert Steuerfreiheit für E-Autos

Um mehr elektrisch betriebene Fahrzeuge auf die Straße zu bringen, wird diese Fortbewegungsart steuerlich bis 2035 gefördert. Je früher man umsteigt, desto mehr lässt sich sparen.

Mit 26 Jahren ist Schluss mit dem Steuerfreibetrag
Kind studiert und studiert

Mit 26 Jahren ist Schluss mit dem Steuerfreibetrag

EU-Beamte können für ihre volljährigen Kinder einen Steuerfreibetrag beanspruchen, wenn diese sich noch in Ausbildung befinden. Blöd nur, wenn die Kinder einfach nicht fertig werden wollen. Denn der Anspruch erlischt jedenfalls, sobald der Nachwuchs das 26. Lebensjahr vollendet.

Längere Steuervorteile für E-Autos auf dem Weg

Längere Steuervorteile für E-Autos auf dem Weg

Die Nachfrage nach klimaschonenden Elektroautos soll kräftiger angekurbelt werden. Bei einem spürbaren finanziellen Anreiz wird das jetzt konkret.

Flugunterricht für Hobbypiloten ist nicht von der Umsatzsteuer befreit

Flugunterricht für Hobbypiloten ist nicht von der Umsatzsteuer befreit

Der BFH hat entschieden, dass Flugunterricht, der dazu dient, eine sogenannte Privatpilotenlizenz für Hobbyflieger (Private Pilot Licence) zu erlangen, nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.

Betriebsausgabenabzug trotz Betriebs steuerfreier Photovoltaikanlage möglich

Betriebsausgabenabzug trotz Betriebs steuerfreier Photovoltaikanlage möglich

Das FG Niedersachsen hat ein für Betreiber von (mittlerweile) steuerfreien Photovoltaikanlagen bedeutsames Urteil gefällt. Es geht um Rückzahlungen, die für vor 2022 erzielte überzahlte Einspeisevergütungen geleistet wurden. Diese sind laut FG auch im Jahr 2022 noch als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Kein Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite PV-Anlage

Kein Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite PV-Anlage

Finanzämter dürfen Investitionsabzugsbeträge, die für die Anschaffung von ab 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen gebildet wurden, rückgängig machen. Der Gesetzgeber habe Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern rückwirkend steuerfrei gestellt, so das FG Köln. Daher könnten auch hiermit zusammenhängende Ausgaben nicht mehr geltend gemacht werden.

Kein ermäßigter Steuersatz
Kombi-Ticket für Schwimmbad und Sauna

Kein ermäßigter Steuersatz

Das Angebot zur Nutzung eines Sportschwimmbads und einer daran angeschlossenen Sauna zu einem einheitlichen Preis unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz, der für den Betrieb von Schwimmbädern vorgesehen ist. Das FG Niedersachsen hat betont, dass eine untrennbare wirtschaftliche Leistung vorliege.

Besteuerung eines Promotionsstipendiums nur bei wirtschaftlicher Gegenleistung

Besteuerung eines Promotionsstipendiums nur bei wirtschaftlicher Gegenleistung

Leistungen aus einem Promotionsstipendium unterliegen nur dann der Einkommensteuer, wenn der Stipendiat eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat und keine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und eine genauere Prüfung des privatwirtschaftlichen Förderungsanteils verlangt, der im Fall mit einer Verwertungspflicht der wissenschaftlichen Erkenntnisse verknüpft war.

Umsatzsteuerermäßigung beim Hilfsmittelverkauf für Blinde nur bei fürsorgeorientierter Hilfestellung

Umsatzsteuerermäßigung beim Hilfsmittelverkauf für Blinde nur bei fürsorgeorientierter Hilfestellung

Der Warenverkauf einer gemeinnützigen Blindenselbsthilfeorganisation, die Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen vertreibt, unterliegt laut Bundesfinanzhof nur dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn neben der Produktberatung fürsorgeorientierte Hilfestellungen gegeben werden oder der Verkauf im Zusammenhang mit einem unentgeltlichen Kursangebot zur Förderung der gemeinnützigen Tätigkeit steht.

Allgemeiner Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft

Allgemeiner Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft

Entgeltliche Dienstleistungen einer als gemeinnützig anerkannten Beschäftigungsgesellschaft begründen nur dann einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb, wenn die ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks sind. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.