EuGH klärt Bedingungen für Abschiebung von PKK-Unterstützern

Zitiervorschlag
EuGH klärt Bedingungen für Abschiebung von PKK-Unterstützern. beck-aktuell, 24.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191781)
Unterstützer von Terrorgruppen dürfen nicht pauschal abgeschoben werden. Vielmehr muss im Einzelfall erst geprüft werden, wie die Unterstützung aussah. Dies gilt insbesondere, wenn sie als Flüchtlinge anerkannt sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit Urteil vom 24.06.2015 entschieden (Az.: C-373/13).
Anerkannter Asylberechtigter sammelte Geld für PKK
Im konkreten Fall geht es um einen türkischen Mann kurdischer Herkunft, der seit 1989 in Deutschland lebt, unter anderem in Mannheim. Da ihm wegen politischer Aktivitäten in der Türkei Verfolgung drohte, wurde er später als Asylberechtigter anerkannt. Dass er für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK Geld sammelte und eine Parteizeitung verteilte, brachte ihm 2008 eine Geldstrafe ein.
Ausweidung wegen Unterstützung terroristischer Vereinigung
Vier Jahre später beschloss das Land Baden-Württemberg, den Mann auszuweisen, weil er eine terroristische Vereinigung unterstützt habe. Sein Aufenthaltsrecht war damit erloschen. Aus Rücksicht auf seine Frau und minderjährige Kinder wurde er aber weiterhin in Deutschland geduldet. Der Mann klagte gegen den Ausweisungsbescheid. Der zuständige Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim bat den EuGH um Rat zu europarechtlichen Fragen (BeckRS 2013, 53346).
EuGH: Flüchtlinge genießen zusätzlichen Schutz
Die Luxemburger Richter stellten nun unter anderem klar, dass Unterstützern einer terroristischen Vereinigung zwar unter Umständen das Aufenthaltsrecht entzogen werden könne. Wenn solche Personen als Flüchtlinge anerkannt seien, genössen sie aber einen zusätzlichen Schutz. Die Richter rügten daher deutsche Regelungen, die Vergünstigungen wie den Zugang zu Arbeit und Bildung an das Aufenthaltsrecht knüpfen – und nicht an den Status als Flüchtling.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EuGH
- Urteil vom 24.06.2015
- C-373/13
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EuGH klärt Bedingungen für Abschiebung von PKK-Unterstützern. beck-aktuell, 24.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191781)



