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EuGH

H&M verliert Streit mit Yves Saint Laurent um Handtaschen-Design

Carl von Ossietzky

Das schwedische Modehaus H&M hat sich in einem Streit um das Design von Handtaschen nicht gegen Yves Saint Laurent (YSL) durchsetzen können. Das Europäische Gericht erster Instanz verweigerte die von H&M unter Verweis auf ein älteres Geschmacksmuster begehrte Nichtigerklärung der Eintragung zweier Geschmacksmuster einer YSL-Handtasche. Vom Gesamteindruck bestünden erhebliche Unterschiede zwischen dem H&M-Design und dem der Handtaschen von YSL (Urteile vom 10.09.2015, Az.: T-525/13 und T-526/13).

Rechtlicher Hintergrund

Nach der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (VO Nr. 6/2002) hat ein eingetragenes Geschmacksmuster Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Geschmacksmuster, das der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung zur Eintragung zugänglich gemacht worden ist, bei diesem Benutzer hervorruft. Die Eigenart eines Geschmacksmusters beurteilt sich unter Berücksichtigung des Grads der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei seiner Entwicklung.

H&M wendet sich gegen Handtaschen-Geschmacksmuster von YSL

Im Jahr 2006 ließ das HABM zwei zur Anwendung auf Handtaschen bestimmte Geschmacksmuster der französischen Gesellschaft Yves Saint Laurent (YSL) zur Eintragung zu. Im Jahr 2009 reichte die Gesellschaft H&M Hennes & Mauritz (H&M) beim HABM zwei Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit der für YSL eingetragenen Geschmacksmuster ein und führte zur Begründung aus, dass diese keine Eigenart aufwiesen. H&M stützte ihren Antrag auf ein älteres Geschmacksmuster.

HABM hält Unterschiede zwischen den Taschen von YSL und H&M für erheblich

Da ihre Nichtigkeitsanträge abgelehnt wurden, legte H&M beim HABM zwei Beschwerden ein, die mit Entscheidungen vom 08.07.2013 zurückgewiesen wurden. Im Rahmen der Prüfung der Eigenart der Geschmacksmuster von YSL gelangte das HABM zu der Einschätzung, dass die Geschmacksmuster von YSL und H&M zwar gemeinsame Merkmale hätten, die Unterschiede in Bezug auf Form, Struktur und Gestaltung der Oberfläche aber eine entscheidende Rolle bei dem von diesen Taschen hervorgerufenen Gesamteindruck spielten. Der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers sei hoch, in diesem Fall beseitige er aber aus Sicht der informierten Benutzerin nicht die erheblichen Unterschiede zwischen den fraglichen Taschen. H&M hat beim EuG beantragt, die Entscheidungen des HABM aufzuheben.

EuG bestätigt HABM: Gesamteindruck der Taschen nicht gleich

Hiermit ist es gescheitert. Das Gericht führt aus, entgegen der Auffassung von H&M sei die Beurteilung des Grads der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers keine abstrakte Vorstufe des Vergleichs zwischen den Gesamteindrücken, die die fraglichen Geschmacksmuster hervorrufen. Die Eigenart eines Geschmacksmusters bestimme sich nicht allein nach dem Faktor der Gestaltungsfreiheit. Dieser sei vielmehr ein Gesichtspunkt, der zu berücksichtigen sei, da er es erlaubt, diese Beurteilung zu nuancieren. Hinsichtlich des Vergleichs zwischen den von den fraglichen Taschen hervorgerufenen Gesamteindrücken weist das EuG darauf hin, dass sich der Entscheidung des HABM zufolge die Taschen von YSL durch drei Merkmale, die sich entscheidend auf ihr Gesamterscheinungsbild auswirkten, von der Tasche von H&M unterscheiden, nämlich ihre Form, ihre Struktur und ihre Oberflächengestaltung. Das Gericht bestätigt die Beurteilung durch das HABM, wonach die Geschmacksmuster von YSL somit bei der informierten Benutzerin einen anderen Gesamteindruck hervorrufen als das von H&M.

Erhebliche Unterschiede und Ähnlichkeiten für Gesamteindruck unwesentlich

Die Unterschiede zwischen den in Rede stehenden Geschmacksmustern seien erheblich und die Ähnlichkeiten zwischen ihnen seien für den Gesamteindruck, den sie hervorrufen, unwesentlich. Bei den Geschmacksmustern von YSL werde der Eindruck eines durch Grundlinien und eine Einfachheit der Form gekennzeichneten Musters einer Tasche hervorgerufen, während das Geschmacksmuster von H&M den Eindruck einer detaillierter gearbeiteten Tasche hervorrufe, die durch Rundungen und eine mit Ornamenten verzierte Oberfläche gekennzeichnet ist. Die Riemen und der Griff der Geschmacksmuster der beiden Marken dienten offenkundig unterschiedlichen Verwendungen, da die Geschmacksmuster von YSL ausschließlich in der Hand zu tragende Taschen darstellten, während das von H&M eine über der Schulter zu tragende Tasche darstelle.