Griechenland muss wegen Verstoßes gegen EU-Abfallrecht Millionenstrafe und Zwangsgeld zahlen

Zitiervorschlag
Griechenland muss wegen Verstoßes gegen EU-Abfallrecht Millionenstrafe und Zwangsgeld zahlen. beck-aktuell, 08.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170691)
Weil Griechenland das Abfallrecht der Europäischen Union verspätet umgesetzt hat, muss der EU-Mitgliedstaat einen Pauschalbetrag von zehn Millionen Euro zahlen. Für jeden Tag des Verzugs hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 07.09.2016 zudem ein Zwangsgeld von 30.000 Euro angesetzt (Az.: C-584/14, BeckRS 2016, 82177). Er hatte die Vertragsverletzung Griechenlands erstmals bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2009 (BeckRS 2011, 87146) festgestellt. In dem aktuellen Urteil rügt er die nur unzureichende Umsetzung der früheren Entscheidung.
Bereits 2009 Verstöße gegen EU-Abfallrecht festgestellt
In dem Urteil aus dem Jahr 2009 hatte der Gerichtshof festgestellt, dass Griechenland nicht für eine ordnungsgemäße Anwendung mehrerer Richtlinien, nämlich der Abfallrichtlinie (RL 2006/12/EG), der Richtlinie über gefährliche Abfälle (RL 91/689/EWG) und der Abfalldeponierichtlinie (RL 1999/31/EG) gesorgt hatte. Insbesondere habe Griechenland nicht innerhalb einer angemessenen Frist einen den Anforderungen des Unionsrechts entsprechenden Plan für die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle erstellt und erlassen und auch kein integriertes und angemessenes Netz von Anlagen zur Beseitigung gefährlicher Abfälle errichtet, das durch den Einsatz der zur Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus geeignetsten Methoden gekennzeichnet ist. Zudem hatte Griechenland nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um hinsichtlich der Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen der Abfallverwertung und -beseitigung sowie der Genehmigung und des Betriebs der Deponien sicherzustellen.
Kommission verklagte Griechenland wegen Nichtumsetzung des Urteils von 2009
Da die Kommission nach Ablauf einer auf den 25.03.2013 festgesetzten Frist der Ansicht war, dass Griechenland noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem Urteil von 2009 nachzukommen, hat sie im Jahr 2014 beschlossen, beim EuGH eine zweite Vertragsverletzungsklage gegen Griechenland zu erheben, und die Verhängung finanzieller Sanktionen beantragt.
EuGH: Nicht alle erforderlichen Maßnahmen wurden ergriffen
Der EuGH hat diese Ansicht mit dem aktuellen Urteil bestätigt. So habe Griechenland zum Stichtag 25.03.2013 noch immer keinen spezifischen Plan für die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle erlassen, geschweige denn ein integriertes und angemessenes Netz von Anlagen zur Beseitigung gefährlicher Abfälle errichtet oder eine unionsrechtskonforme Bewirtschaftung der "Altabfälle" (alte Abfälle, die vorübergehend an nicht für diesen Zweck vorgesehenen Orten zwischengelagert werden) umgesetzt. Nach Ansicht des Gerichtshofs ist die Vertragsverletzung Griechenlands nicht nur, weil sie seit mehr als zehn Jahren andauert, sondern auch, weil sie unmittelbar die menschliche Gesundheit gefährden und die Umwelt schädigen kann, besonders schwerwiegend. Er weist unter anderem darauf hin, dass der Bau mehrerer Anlagen sowie von drei Deponien für die Behandlung gefährlicher Abfälle noch immer nicht begonnen hat.
Pauschalbetrag soll Wiederholung entsprechender Verstöße vorbeugen
Vor diesem Hintergrund sei es angebracht, Griechenland zu verurteilen, in den Unionshaushalt ein Zwangsgeld von 30.000 Euro für jeden Tag des Verzugs bei der Umsetzung der Maßnahmen zu zahlen, die erforderlich sind, um dem Urteil von 2009 nachzukommen, beginnend mit dem 07.09.2016 bis zur vollständigen Durchführung des Urteils von 2009. Zudem hält es der Gerichtshof für angemessen, Griechenland zur Zahlung eines Pauschalbetrags von zehn Millionen Euro in den Unionshaushalt zu verurteilen, um einer künftigen Wiederholung entsprechender Verstöße gegen das Unionsrecht vorzubeugen.
- Redaktion beck-aktuell
- EuGH
- Urteil vom 07.09.2016
- C-584/14
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Griechenland muss wegen Verstoßes gegen EU-Abfallrecht Millionenstrafe und Zwangsgeld zahlen. beck-aktuell, 08.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170691)



