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EuGH

Berlin erhält 13 Millionen Euro an EU-Fördermitteln zurück

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Die knapp 13 Millionen Euro waren für Projekte bestimmt, die in den 90er Jahren den Entwicklungsrückstand im Berliner Osten aufholen helfen sollten. Unterstützt wurden etwa kleinere und mittlere Unternehmen beim Kauf von Maschinen. 2008 hatte die EU-Kommission die Förderung wegen «Unregelmäßigkeiten» pauschal gekürzt. Jetzt muss sie Berlin diese Fördermittel zurückzahlen. Denn der Europäische Gerichtshof erklärte am 24.06.2015 in Luxemburg die Kürzung für nichtig (Az.: C-54/13 P, BeckRS 2015, 80823).

EuGH: Mittelkürzung wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist nichtig

Die von der EU-Kommission monierten «Unregelmäßigkeiten» betrafen die Anmeldung nicht förderfähiger Ausgaben, Fehler bei der Vergabe von Aufträgen oder auch fehlende Belege. Die Kürzung sei trotzdem nichtig, weil die Kommission eine gesetzliche Frist nicht eingehalten habe, so der EuGH. Denn die Entscheidung habe jeweils spürbare Auswirkungen auf den Haushalt gehabt, weshalb die Mittelkürzung hätte vorhersehbar sein müssen. Das Überschreiten einer festgelegten Frist widerspreche dem und sei mit dem Grundsatz einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht vereinbar. Der EuGH kassierte in einem Parallelverfahren ein weiteres erstinstanzliches Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz. Auch in Thüringen hatte es eine Fördermittelkürzung gegeben. Hier muss die EU 81 Millionen Euro an Fördermitteln zurückzahlen (Az.: C-549/12 P).