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EGMR weist erste Klagen wegen Ukraine-Konflikts ab

Carl von Ossietzky

Erste Menschenrechts-Klagen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt sind in Straßburg gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 28.07.2016 Beschwerden von drei Ostukrainern zurückgewiesen (Az.: 5355/15 und andere). In den Fällen ging es um die Zerstörung von Wohnhäusern in der Region um Donezk und Luhansk während der bewaffneten Auseinandersetzungen von April 2014 an.

Eigentum nicht ausreichend dargelegt

Die Richter trafen allerdings keine inhaltliche Entscheidung. Sie wiesen die Beschwerden zurück, weil die Kläger ihr Eigentum an den Häusern nicht ausreichend dargelegt hatten. Auch die geringeren Anforderungen an einen solchen Nachweis, die im Fall eines andauernden Konflikts gelten, seien nicht erfüllt gewesen.

Konflikt wird EGMR weiter beschäftigen

Der Konflikt zwischen der Ukraine und prorussischen Separatisten im Osten des Landes sowie die Annexion der Halbinsel Krim durch Russland wird das Menschenrechtsgericht weiter beschäftigen: 3.000 individuelle Beschwerden liegen noch auf dem Tisch der Richter. Hinzu kommen drei Staatenklagen von der ukrainischen Regierung gegen Russland.