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EGMR verurteilt Russland wegen geheimer Telefonüberwachung

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Russland hat mit geheimer Telefonüberwachung gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens verstoßen. Im russischen Recht fehlten ausreichende Garantien gegen Willkür und Missbrauch geheimer Abhörpraktiken, befanden die 17 Richter der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte am 04.12.2015 in Straßburg (Az.: 47143/06). Sie gaben damit einem 38-jährigen Verleger aus Sankt Petersburg Recht. Der hatte 2003 geklagt, dass auf Anweisung des Ministeriums für Kommunikation Mobilfunkbetreiber eine Technik eingerichtet hatten, um dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB die uneingeschränkte Überwachung aller Mobiltelefone zu ermöglichen.

Russland muss Gesetzgebung ändern

Die Straßburger Richter formulierten in diesem endgültigen Urteil die Grenzen geheimer Telefonüberwachung. Diese sei legitim, um die nationale und die öffentliche Sicherheit zu garantieren. Doch angesichts der Gefahr, dass ein geheimes Überwachungssystem "die Demokratie unter dem Deckmantel ihrer Verteidigung untergraben oder zerstören könnte, sind wirksame Garantien gegen Missbrauch erforderlich". In Russland fehlten derartige Garantien, heißt es in dem Urteil. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich. Russland müsste nun seine Gesetzgebung ändern, um in Zukunft derartige Klagen zu verhindern.