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EGMR verurteilt Italien

Mehr Rechte für Homosexuelle

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aufgefordert. Es verstoße gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wenn homosexuelle Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt würden, urteilte der Gerichtshof am 21.07.2015 in Straßburg (Az.: 18766/11 und 36030/11). Geklagt hatten drei schwule italienische Paare.

Starker Einfluss katholischer Kirche macht sich bemerkbar

Italien ist eines der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt sind. Die sozialdemokratisch geführte Regierung von Matteo Renzi will keine Homo-Ehe, dafür aber bis Ende 2015 die eingetragene Lebenspartnerschaft durchsetzen. Bisher scheiterten die Pläne aber am Protest der Opposition und der katholischen Kirche, die in Italien traditionell starken Einfluss hat.

EGMR sieht Homosexuelle in Italien zu wenig geschützt

Die Richter in Straßburg sind der Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage Homosexuellen zu wenig Schutz biete und nicht verlässlich genug sei. In den wenigen Gemeinden, in denen eine Eintragung der Beziehung möglich sei, habe dies rein symbolischen Wert. “In Ermangelung der Ehe ist die Option einer nichtehelichen oder eingetragenen Partnerschaft der angemessenste Weg für gleichgeschlechtliche Paare wie die Beschwerdeführer, damit ihre Beziehung legal anerkannt wird“, hieß es weiter.