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EGMR verschiebt Abschiebung in Fall von Genitalverstümmelung

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Belgien darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine abgelehnte Asylbewerberin aus Guinea vorläufig nicht ausweisen. Es geht dabei um Zwangsheirat und drohende Genitalverstümmelung in Guinea. Der EGMR erklärte am 19.01.2016 in Straßburg zugleich, er habe keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Ausweisung der 1987 geborenen Frau in ihre Heimat (Az.: 27081/13).

Betroffene erwähnte Genitalverstümmelung erst im dritten Asylantrag

Der Stiefvater der Asylbewerberin hatte sie zu einer Beschneidung gezwungen, die wegen ihres Widerstands bei der grausamen Prozedur abgebrochen werden musste. Drei Tage nach ihrer Zwangsheirat mit ihrem Cousin gelang ihr die Flucht nach Brüssel. Ihre Asylanträge in Belgien wurden abgelehnt, weil sie das Argument der Beschneidung nicht bereits im ersten, sondern erst im dritten Asylantrag erwähnt hatte. Jetzt kann sie frühestens in drei Monaten zurückgeschickt werden, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird.