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EGMR verhindert drohende Abschiebung afghanischer Asylbewerber aus den Niederlanden

Carl von Ossietzky

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der drohenden Abschiebung afghanischer Asylbewerber aus den Niederlanden vorläufig einen Riegel vorgeschoben. Es handelt sich um fünf hochrangige Militärs der früheren Armee Afghanistans und Geheimdienstmitarbeiter des früheren Sicherheitsdienstes des Landes, die Ende der 1990er Jahre in die Niederlande geflüchtet waren. Dort wurden ihre Asylanträge abgelehnt. Die Behörden sollten bis zu einem endgültigen Urteil des EGMR die Beschwerdeführer nicht ausweisen, hieß es in dem Urteil des Gerichtshofes von 12.01.2016 in Straßburg (Az.: 13442/08, 25077/06, 46856/07, 8161/07, 39575/06 und 23279/14).

Rückführung grundsätzlich zulässig

Gleichzeitig befand der Gerichtshof – in Übereinstimmung mit den niederländischen Behörden – eine Rückführung der Männer für grundsätzlich zulässig. Dies sei kein Verstoß gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Kläger können demnach frühestens in drei Monaten ausgewiesen werden, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, und wenn bis dahin keine Berufung beantragt wird.

Niederländische Ausländerbehörde hält Kläger nicht für besonders schutzbedürftig

Die Kläger machten in Straßburg geltend, dass für sie in Afghanistan die Gefahr bestehe, misshandelt zu werden. Sie waren vor den Mudschaheddin und später den Taliban geflohen. Die niederländischen Asylbehörden argumentierten, dass sie als höhergestellte Militärs unter dem kommunistischen Regime in Afghanistan in Menschenrechtsverletzungen verwickelt gewesen seien und dass ihre persönlichen Umstände keinen besonderen Schutz begründeten.