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Widerrufene Zusagen für Afghanen

Zahlreiche Verfahren vor dem BVerfG

Ein Visum der Bundesrepublik Deutschland.
Nach dem Widerruf von Aufnahmezusagen für Afghanen ist jetzt das BVerfG gefragt © scaliger / Adobe Stock

Nach der Übernahme der Taliban in Kabul sicherte Deutschland Tausenden Afghanen die Aufnahme zu – und zog das Versprechen später teils zurück. Nun muss sich das BVerfG auf einige Verfahren einstellen.

Beim BVerfG liegen zahlreiche Verfahren von Afghaninnen und Afghanen, die sich gegen widerrufene Aufnahmezusagen der Bundesregierung wehren. Bis zum 20. April 2026 seien 23 Verfahren von ehemaligen Ortskräften und anderen Betroffenen beim Gericht eingegangen, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse‑Agentur mit. Zuvor hatte die NOZ berichtet.

Die islamistischen Taliban hatten im Zuge des Abzugs der internationalen Truppen aus dem Land im August 2021 erneut die Macht in Afghanistan übernommen. Die Bundesregierung versprach ehemaligen Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die man für besonders gefährdet hielt – etwa ehemaligen Richtern, Anwälten oder Journalisten – eine Aufnahme in Deutschland. Viele Betroffene warteten über Monate oder Jahre in Pakistan auf ihre Einreisevisa.

Bundesregierung widerruft Aufnahmezusagen

Im Mai 2025 hatte die neue schwarz‑rote Bundesregierung die Aufnahmeprogramme vorerst gestoppt. Im Januar 2026 wurde dann bekannt, dass fast die Hälfte der 2.308 Afghanen, die zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme von Union und SPD mit einer Aufnahmezusage aus Zeiten der Ampel‑Regierung in Pakistan lebten, nun doch nicht mehr nach Deutschland kommen darf.

Auch das BVerfG hat sich schon mit dem Thema beschäftigt. Im Dezember hatte das Gericht der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen afghanischen Richters und dessen Familie, die in Pakistan auf Visa warteten, teilweise stattgegeben. Es verpflichtete die Bundesrepublik, umgehend über die Visumsanträge zu entscheiden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Familie unterstützt hatte, kündigte damals Rechtsmittel an, sollte die Bundesregierung die Anträge daraufhin ablehnen.