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EGMR

Russland muss Angehörigen verschwundener Tschetschenen Schadenersatz zahlen

Klageindustrie

Russland muss den Familien von vier Tschetschenen, die zwischen 2000 und 2004 verschwunden sind oder getötet wurden, insgesamt 260.000 Euro Schadenersatz zahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteilen vom 08.12.2015 entschieden. Der EGMR bestätigte, dass die russische Justiz nur unzulänglich versucht habe, die Fälle aufzuklären (Az.: 22698/09, 31189/11 und 67437/09).

Vier Tschetschenen entführt oder getötet

Die Beschwerdeführer, mehrere Tschetschenen, behaupteten vor dem EGMR, russische Soldaten hätten zwischen 2000 und 2004 drei Angehörige von ihnen in Tschetschenien entführt und einen erschossen. Die entführten Männer seien bis heute spurlos verschwunden. Die Beschwerdeführer rügten die Untersuchungen der russischen Justiz zu den Fällen als ungenügend und ineffektiv.  Die russische Regierung trug vor, die Untersuchungen hätten keinerlei Beweis dafür erbracht, dass russische Soldaten die Männer entführt oder getötet hätten.  

EGMR spricht Beschwerdeführern Entschädigungen zu  

Der EGMR hat den Beschwerdeführern Schadenersatz von insgesamt 260.000 Euro, davon Schmerzensgeld von jeweils 60.000 Euro und in einem Fall von 120.000 Euro, zugesprochen. Der EGMR bestätigte, dass Russland die Fälle nicht gründlich genug untersucht und die Beschwerdeführer dadurch in ihren Rechten aus Art. 2 und Art. 13 EMRK verletzt worden seien. Als nahe Angehörige seien die Beschwerdeführer aufgrund des psychischen Leids, das das Verschwinden der Männer bei ihnen verursacht habe, zudem Opfer eines Verstoßes gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung aus Art. 3 EMRK.