Psychisch kranker Frau droht keine Ausweisung

Zitiervorschlag
Psychisch kranker Frau droht keine Ausweisung. beck-aktuell, 21.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170106)
Einer psychisch kranken Pakistanerin droht nach Ansicht des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs keine Ausweisung mehr aus Deutschland. Die Richter strichen die Beschwerde der Frau deshalb am 21.09.2016 von ihrer Liste (Az.: 38030/12).
Frau sollte wegen Tötung ihrer Nachbarin ausgewiesen werden
Die Klägerin, die mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland lebte, hatte 2004 ihre Nachbarin im Zustand geistiger Unzurechnungsfähigkeit getötet. Das Landgericht Gießen wies sie daraufhin in die Psychiatrie ein. 2009 sollte die Frau ausgewiesen werden, weil sie nach Ansicht der Behörden "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit" war. Ihre Klagen dagegen blieben erfolglos.
Deutsche Behörden versichern: Keine Abschiebung ohne erneute medizinische Untersuchung
Eine Entscheidung in der Sache hielten nun auch die Straßburger Richter nicht mehr für nötig. Die deutschen Behörden hätten nämlich versichert, die Frau nicht ohne eine erneute medizinische Untersuchung abzuschieben. Zu einer Abschiebung nach Pakistan würde es zudem nur kommen, wenn diese für die Frau kein existenzbedrohendes medizinisches Risiko bedeute. Die Klägerin hatte befürchtete, dass sich ihr Gesundheitszustand, der sich durch Therapien zwischenzeitlich gebessert hatte, in Pakistan wieder verschlechtern würde. Sie lebt seit 2011 in einem Wohnheim für psychisch Kranke.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Urteil vom 21.09.2016
- 38030/12
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Psychisch kranker Frau droht keine Ausweisung. beck-aktuell, 21.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170106)



