Angst um Versorgung von Frühchen
Krankenhausplanung landet in Karlsruhe
Wollen Kliniken etwa sehr kleine Frühgeborene behandeln, müssen sie bestimmte Mindestmengen an Patienten vorweisen, die je nach Region teils schwer zu erreichen sind. Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ziehen deshalb vor das BVerfG.