33-Jähriger dauerhaft in Psychiatrie

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33-Jähriger dauerhaft in Psychiatrie. beck-aktuell, 26.05.2026 (abgerufen am: 26.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198651)
Ein schizophrener Mann hält einen Passanten für einen "Teufel" und überfährt ihn mit dem Auto. Das LG München II hat den 33-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft, aber seine unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
Der Mann hatte im Juli 2025 im oberbayerischen Olching (Landkreis Fürstenfeldbruck) einen Fußgänger mit dem Auto überfahren und getötet. Das Schwurgericht wertete die Tat als Totschlag und vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – konnte den Mann aber wegen Schuldunfähigkeit nicht bestrafen.
Der 33-Jährige leidet seit seiner Kindheit an einer paranoiden Schizophrenie, die auch mehrfach stationär behandelt wurde. Etwa eine Woche vor der Tat verschlechterte sich sein Zustand akut, da er zu diesem Zeitpunkt keine Medikamente nahm. Am Tattag fuhr er mit dem Auto seines Bruders ohne erkennbares Ziel durch Olching. Als er hinter einem Supermarkt einen ihm völlig unbekannten 57-jährigen Passanten erblickte, hielt er diesen wahnbedingt für einen „Teufel", der beseitigt werden müsse.
Der 33-Jährige beschleunigte den Wagen nach den Feststellungen des Gerichts auf mindestens 60 km/h, überfuhr einen Absperrpfosten und erfasste den Fußgänger mit der Fahrzeugfront. Der 57-Jährige erlitt schwerste Verletzungen und starb noch am Unfallort.
Auch das Nachtatverhalten war dem Gericht zufolge erkrankungsbedingt: Der Mann kaufte sich in einem angrenzenden Supermarkt ein Bier und stellte sich unbeteiligt wirkend neben die laufenden Reanimationsmaßnahmen.
Schuldunfähig, aber erhebliche Wiederholungsgefahr
Die "objektive Sinnlosigkeit" der allein durch wahnhafte Fehlvorstellungen motivierten Tat lasse die Hinterbliebenen des Zufallsopfers ebenso ratlos zurück wie das Gericht, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Ein psychiatrischer Sachverständiger bestätigte, dass die Steuerungsfähigkeit des 33-Jährigen zum Tatzeitpunkt aufgrund seiner Erkrankung vollständig aufgehoben gewesen sei. Er sei daher schuldunfähig und könne nicht bestraft werden.
Wegen der erheblichen Wiederholungsgefahr ordnete das Schwurgericht statt einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Eine solche ist grundsätzlich unbefristet, wird aber regelmäßig auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft. Zudem entzog das Gericht dem Mann die Fahrerlaubnis. Der 33-Jährige ist bereits seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Urteil ist rechtskräftig.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- mit Material der dpa
- LG München II
- Urteil vom 26.05.2026
- 1 Ks 31 Js 22840/25
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