Urteil gegen Mutter wegen Mordes an behindertem Sohn rechtskräftig
Weil eine Mutter ihren pflegebedürftigen Sohn aus Überforderung mit einem Medikament, das sie ihm in den Schokopudding gemischt hatte, getötet hat, muss sie wegen Mordes für dreieinhalb Jahre in Haft. Der BGH hat die Revision der Frau gegen das Urteil des LG Hildesheim verworfen.