Vier Packungen Entrecôte
Diebstahl geringwertiger Sachen
Ein Angeklagter stahl vier Packungen Rumpsteaks bzw. Entrecôte im Wert von insgesamt 33,19 Euro. Nur ein Diebstahl geringerwertiger Sachen, so das OLG Braunschweig, das die Grenze für die Geringwertigkeit aufgrund der Preisentwicklung mittlerweile bei 40 Euro ansetzt.