Täter muss dauerhaft in die Psychiatrie

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Täter muss dauerhaft in die Psychiatrie. beck-aktuell, 30.07.2026 (abgerufen am: 30.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203146)
Trotz eines Hausverbots betrat ein Mann im Januar die Stadtverwaltung in Emden. Bei einer Auseinandersetzung verletzte er einen Sicherheitsmitarbeiter. Nun hat ein Gericht über den Fall entschieden.
Nach dem Messerangriff auf einen Sicherheitsmitarbeiter der Stadtverwaltung in Emden wird der 54 Jahre alte Angreifer dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das ordnete die Schwurgerichtskammer des LG Aurich bereits am 9. Juli an, wie das Gericht nun mitteilte. Das Gericht nimmt an, dass der aus nigeria stammende Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Er war daher laut der Kammer zur Tatzeit schuldunfähig und wurde daher strafrechtlich nicht verurteilt.
Wegen der schweren psychischen Erkrankung des Mannes besteht nach Einschätzung des Gerichts aber die Gefahr, dass "weitere erhebliche Straftaten" von dem 54-Jährigen ausgehen könnten, sollte er nicht langfristig behandelt werden.
Angriff mit Küchenmesser
Der 54-Jährige hatte Mitte Januar in einem Verwaltungsgebäude der Stadt einen Sicherheitsmitarbeiter angegriffen und leicht an der Hand verletzt. Laut Staatsanwaltschaft war es zuvor zu einer Auseinandersetzung gekommen, zu der der Mitarbeiter gerufen wurde. Der Nigerianer hatte nach Angaben des Gerichts zuvor trotz eines bestehenden Hausverbotes die Auszahlung einer vermeintlichen Rente für seine Rückkehr nach Nigeria gefordert.
Im Eingangsbereich des Gebäudes stach er laut Gericht dann mit einem 13 Zentimeter langen Küchenmesser "mehrfach gezielt" auf den Sicherheitsmitarbeiter ein. Die Sicherheitskraft konnte den laut der Kammer lebensgefährlichen Angriff abwehren, erlitt dabei aber Schnittverletzungen an der Hand. Die Polizei nahm den Angreifer wenig später fest.
Wenige Tage zuvor hatte der 54-Jährige zudem seinen ehemaligen Vermieter mit einem Messer bedroht und Reifen eines Fahrzeuges zerstochen. Auch hier nahm die Kammer eine Schulunfähigkeit infolge der psychischen Erkrankung des Mannes an.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- dpa
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Täter muss dauerhaft in die Psychiatrie. beck-aktuell, 30.07.2026 (abgerufen am: 30.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203146)



