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EGMR

Meinungsfreiheit deckt TV-Bericht über Spekulationen zu Terrorfinanzierung durch Saudi Arabien

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Im Rechtsstreit über eine Reportage zu Folgen des Terroranschlags von 11.09.2001 haben sich der französische TV-Sender France Télévisions und sein Ex-Generaldirektor Patrick de Carolis durchgesetzt. Frühere Verurteilungen in Frankreich verstießen gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte  am 21.01.2016 in Straßburg (Az.: 29313/10, nicht rechtskräftig).

Saudischer Ex-Geheimdienstchef klagte wegen übler Nachrede

Der saudische Ex-Geheimdienstchef Prinz Turki al-Faisal hatte nach Ausstrahlung der Reportage im Jahr 2006 vor einem französischen Gericht gegen de Carolis, einen Journalisten und den TV-Sender France 3 wegen übler Nachrede geklagt. In dem Fernsehbeitrag kamen laut Gericht Familienangehörige der Opfer des Terroranschlags in New York zu Wort. Sie warfen demnach Al-Faisal vor, er habe während seiner Zeit als Geheimdienstchef in Saudi-Arabien die Taliban unterstützt und finanziert.

EGMR: Verantwortungsvoller Journalismus gegeben

De Carolis und France Télévisions hatten geklagt, weil die Urteile der französischen Gerichte gegen ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen hätten. Der EGMR stellte fest, dass die Behandlung des Themas nicht gegen Grundsätze eines verantwortungsvollen Journalismus verstieß.