Meinungsfreiheit deckt TV-Bericht über Spekulationen zu Terrorfinanzierung durch Saudi Arabien

Zitiervorschlag
Meinungsfreiheit deckt TV-Bericht über Spekulationen zu Terrorfinanzierung durch Saudi Arabien. beck-aktuell, 22.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181921)
Im Rechtsstreit über eine Reportage zu Folgen des Terroranschlags von 11.09.2001 haben sich der französische TV-Sender France Télévisions und sein Ex-Generaldirektor Patrick de Carolis durchgesetzt. Frühere Verurteilungen in Frankreich verstießen gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 21.01.2016 in Straßburg (Az.: 29313/10, nicht rechtskräftig).
Saudischer Ex-Geheimdienstchef klagte wegen übler Nachrede
Der saudische Ex-Geheimdienstchef Prinz Turki al-Faisal hatte nach Ausstrahlung der Reportage im Jahr 2006 vor einem französischen Gericht gegen de Carolis, einen Journalisten und den TV-Sender France 3 wegen übler Nachrede geklagt. In dem Fernsehbeitrag kamen laut Gericht Familienangehörige der Opfer des Terroranschlags in New York zu Wort. Sie warfen demnach Al-Faisal vor, er habe während seiner Zeit als Geheimdienstchef in Saudi-Arabien die Taliban unterstützt und finanziert.
EGMR: Verantwortungsvoller Journalismus gegeben
De Carolis und France Télévisions hatten geklagt, weil die Urteile der französischen Gerichte gegen ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen hätten. Der EGMR stellte fest, dass die Behandlung des Themas nicht gegen Grundsätze eines verantwortungsvollen Journalismus verstieß.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Urteil vom 21.01.2016
- 29313/10
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Meinungsfreiheit deckt TV-Bericht über Spekulationen zu Terrorfinanzierung durch Saudi Arabien. beck-aktuell, 22.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181921)



