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EGMR lässt Beschwerden wegen Beslan-Geiseldrama zu

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Elf Jahre nach dem Geiseldrama von Beslan hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerden gegen das Vorgehen russischer Sicherheitskräfte für zulässig erklärt. 447 Angehörige der Opfer sowie Überlebende des Terrorangriffs auf eine Schule hatten in Straßburg geklagt. Mit dem Großteil der Beschwerden wird sich das Gericht befassen, wie es am 02.07.2015 mitteilte. 55 Kläger fanden keine Berücksichtigung, bei den meisten wurde die Beschwerde als unzulässig eingestuft.

Mehr als 330 Menschen bei Geiselnahme gestorben

Bei der Geiselnahme durch schwer bewaffnete Islamisten starben im Jahr 2004 in der russischen Teilrepublik Nordossetien mehr als 330 Menschen, darunter mehr als 180 Kinder. Es gab mehr als 750 Verletzte. Die Kläger halten das Vorgehen der russischen Einsatzkräfte für katastrophal. Die Verhandlungen mit den Geiselnehmern seien schlecht geführt und zahlreiche Todesfälle durch übertriebene Gewalt der Einsatzkräfte verursacht worden. Ein Urteil in dem komplexen Verfahren wird frühestens in einigen Monaten erwartet.