Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
EGMR

Geheimüberwachung in Ungarn reformbedürftig

Revitalisierte VwGO

Die Geheimüberwachung im Rahmen der ungarischen Anti-Terror-Gesetze muss nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte reformiert werden. Der EGMR gab am 12.01.2016 in Straßburg zwei Ungarn Recht, die gegen die mögliche heimliche Durchsuchung von Wohnhäusern, die Überwachung der Post und von E-Mails ohne Einwilligung der Betroffenen geklagt hatten.

EGMR rügt fehlende Sicherheitsgarantien für überwachte Personen

Die Richter in Straßburg monierten, dass die ungarischen Gesetze keine Sicherheitsgarantien für die überwachten Personen enthielten. Die Regierung könne die Geheimüberwachung allein beschließen, ohne jede Begründung, und jede beliebige Person überwachen, hieß es in dem Urteil. Betroffene hätten außerdem keine Möglichkeit, sich juristisch zu wehren. Also ist für den EGMR die Geheimüberwachung ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens.

Ungarn muss seine Gesetze reformieren

Die Beschwerdeführer selbst waren nicht direkt Opfer von Überwachung – ihre Klage richtete sich grundsätzlich gegen die Gesetze. Sie arbeiteten 2011 für eine Nichtregierungsorganisation, die der ungarischen Regierung kritisch gegenüberstand. Jetzt muss die Regierung in Budapest ihre Gesetze reformieren und den Schutz der Betroffenen verbessern.