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EGMR

Deutschland hat in Madaus-Prozess gegen Menschenrecht auf faires Verfahren verstoßen

Schüler entlasten Jugendrichter

Im Streit um die Rehabilitierung des Pharmaunternehmers Friedemund Madaus hat Deutschland gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren verstoßen, indem das Gericht nach einer Pressemitteilung des Klägers die mündliche Verhandlung absagte. Zu diesem Urteil kam am 09.06.2016 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und sprach dem Kläger insgesamt 5.500 Euro Entschädigung zu (Az.: 44164/14).

In Sowjetischer Besatzungszone als Nazi-Verbrecher eingestuft

Geklagt hatte der Sohn, Udo Madaus. Dieser hatte von 2006 an erfolglos die Rehabilitierung seines verstorbenen Vaters betrieben, der nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetischen Besatzungszone als Nazi-Verbrecher eingestuft und enteignet worden war. Das Landgericht Dresden hatte den Antrag 2008 zurückgewiesen. Madaus war dagegen vergeblich bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Absage der mündlichen Verhandlung nach Pressemitteilung nicht gerechtfertigt

In Straßburg wehrte er sich dagegen, dass das Landgericht für Sommer 2008 zunächst eine Verhandlung angesetzt, diese aber kurzfristig wieder abgesagt und den Fall dann schriftlich entschieden hatte. Die Richter hatten sich daran gestört, dass Madaus' Anwälte vorab eine Pressemitteilung veröffentlicht hatten. Sie folgerten daraus, dass die Verhandlung als öffentliches Forum missbraucht werden solle. Nach Ansicht der Straßburger Richter war die Absage nicht gerechtfertigt. Eine Pressemitteilung sei dafür nicht Grund genug. Gegen das Urteil kann binnen drei Monaten Berufung eingelegt werden.