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Kampf um LGBTQ-Rechte

Ungarische NGOs siegen vor dem EGMR

Eine Demonstration für LGBTQ-Rechte: Menschenmasse und vereinzelte Regenbogenfahnen sind zu sehen.
Eine LGBTQ-Parade in Budapest, Ungarn, am 24. Juli 2021 © picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Anna Szilagyi

Ein Referendum sollte Ungarns Kinderschutzpolitik legitimieren, Kritiker sahen darin eine transfeindliche Kampagne. Der EGMR stellt nun klar: Der Aufruf ungarischer NGOs zu ungültigen Stimmen war als Protestaktion von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Mit einem Referendum zum angeblichen Schutz von Kindern sorgte die ungarische Regierung 2021 für heftige Kontroversen. Menschenrechtsorganisationen sowie die Europäische Kommission warfen der Regierung insbesondere vor, durch irreführende und diskriminierende Fragestellungen Vorurteile gegen homo- und transgeschlechtliche Menschen zu schüren. 

Die ungarische LGBTQI-Organisation Háttér Társaság und Amnesty International Ungarn starteten deshalb gemeinsam mit zwölf weiteren Organisationen eine Kampagne, die Wählerinnen und Wähler dazu aufrief, als Zeichen des Protests gegen Trans- und Homophobie bewusst ungültige Stimmzettel abzugeben.

Ungarn verhängte Geldbußen

Die Kampagne zeigte Wirkung: Bei der Abstimmung am 3. April 2022 gaben rund 1,7 Millionen Menschen ungültige Stimmen ab. Ihr Anteil lag bei knapp 30% aller abgegebenen Stimmen, wodurch das Referendum in sämtlichen vier Fragen scheiterte.

Die ungarische Wahlkommission wertete die Kampagne jedoch als rechtswidrig. Die NGOs hätten gegen den allgemeinen Grundsatz verstoßen, Wahlrechte "ihrem Zweck entsprechend" auszuüben. Ziel der Aktion sei nicht die politische Meinungsäußerung gewesen, sondern vielmehr die gezielte Vereitelung des Referendums. Gegen die Organisation Háttér Társaság verhängte die ungarische Behörde deshalb eine Geldbuße von drei Millionen Forint (etwa 7.400 Euro).

Die NGOs hielten dagegen, ihr Aufruf sei Teil einer politischen Debatte und damit von der Meinungsfreiheit geschützt. Zudem gebe es im ungarischen Recht keinerlei Vorschrift, die eine Kampagne für ungültige Stimmen verbiete. Mit dieser Argumentation zogen sie durch die Instanzen bis vor die Kúria, das oberste Gericht Ungarns. Dort scheiterten sie jedoch: Das Gericht wies ihre Rechtsmittel aus formalen Gründen zurück, weil sie ihre Rügen nicht ausreichend substantiiert hätten.

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EGMR: NGOs als "public watchdogs" besonders geschützt

Vor dem EGMR hatten die NGOs schließlich Erfolg (Urteil vom 03.11.2026 – 43901/22). Das Straßburger Gericht stellte zunächst fest, dass die Kampagne in der Tat eine Form politischer Meinungsäußerung darstelle und die gegen die NGOs verhängten Sanktionen einen Eingriff in das Recht der Organisationen auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK darstellen. 

Die Behörde habe die Sanktionen lediglich auf einen sehr allgemein formulierten Grundsatz gestützt, wonach Wahlrechte ihrem "Zweck entsprechend" ausgeübt werden müssten. Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit müsse jedoch auf einer hinreichend klaren und vorhersehbaren gesetzlichen Grundlage beruhen, betonten die Richterinnen und Richter. Die angewandte Regelung sei zu unbestimmt, um einen derartigen Eingriff zu rechtfertigen, sodass eine Verletzung des Art.10 EMRK vorliege.

Besonders hob der EGMR die Rolle von NGOs als "public watchdogs" in der öffentlichen Debatte hervor.  Aus diesem Grund würden diese einen besonders starken Schutz aus Art. 10 EMRK genießen. Das Gericht stellte dabei klar, dass politische Meinungsäußerung in einem Referendum nicht auf ein bloßes "Ja" oder "Nein" beschränkt ist. Auch der Aufruf, aus Protest einen ungültigen Stimmzettel abzugeben, könne Teil legitimer politischer Kommunikation sein. Staaten dürften solche Äußerungen nicht ohne klare gesetzliche Grundlage sanktionieren.