Daimler-Tochter myTaxi muss Rabattaktion einstellen

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Daimler-Tochter myTaxi muss Rabattaktion einstellen. beck-aktuell, 16.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192166)
Im Streit um eine Rabattaktion hat die Daimler-Tochter "myTaxi" eine Niederlage vor Gericht eingefahren. Nachlässe von bis zu 50% vom Fahrpreis für eine Taxifahrt seien wettbewerbswidrig, urteilte das Stuttgarter Landgericht am 16.06.2015.
Rabatte waren illegal
myTaxi hatte in seiner App ab Mitte Mai in Deutschland mit solchen Rabatten für Fahrten geworben. Dies war dem Urteil zufolge illegal. Der Richterspruch, der bereits nach der Verhandlung Anfang Juni erwartet worden war, ist ein weiterer Etappenerfolg für alteingesessene Taxifahrer im Ringen mit neuer Konkurrenz. In Deutschland legen die Behörden die Preise für Taxifahrten fest. Diese dürfen weder über- noch unterschritten werden. Die Daimler-Tochter myTaxi hatte argumentiert, die Fahrten nur vermittelt zu haben und nicht für die Fahrten selbst zuständig gewesen zu sein. Dem widersprach das Gericht und verwies darauf, dass auch die Bezahlung über die App abgewickelt wurde.
App wird von Profi-Taxifahrern genutzt
Daimler will rechtliche Schritte prüfen. Man sei “der festen Überzeugung“, nicht gegen das Gesetz verstoßen zu haben, sagte ein Konzernsprecher. Der Kläger, die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale, zeigte sich hingegen erfreut. Das Urteil sei wichtig, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sagte Zentralenchef Murat Arslan. Im April hatte die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale bereits durchgesetzt, dass der Mitfahrdienst Uber seine Dienste nicht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt anbietet. Im Gegensatz zu Uber geht es bei myTaxi um Profi-Taxifahrer, welche die App nutzen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Daimler-Tochter myTaxi muss Rabattaktion einstellen. beck-aktuell, 16.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192166)



