Steuerberater auch zu Vertretung in Beitragsstreitigkeiten befugt

Zitiervorschlag
Steuerberater auch zu Vertretung in Beitragsstreitigkeiten befugt. beck-aktuell, 21.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182031)
Steuerberater dürfen ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten. Dies stellt das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20.01.2016 klar (Az.: 10 C 17.14).
Vorinstanzen lehnten Vertretung in Beitragsstreitigkeiten ab
Der Entscheidung liegt ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Riedenburg und mehreren Steuerberatern zu Grunde. Die Stadt Riedenburg ist ein Fremdenverkehrsort im Altmühltal. Die klagenden Steuerberater betreuen verschiedene Fremdenverkehrsbetriebe in Steuersachen und machen zusätzlich die erforderlichen Angaben zu den Fremdenverkehrsbeiträgen. Zwischen Stadtverwaltung und Steuerberatern ist umstritten, ob die Steuerberater auch berechtigt sind, im Namen ihrer Mandanten Widersprüche gegen Beitragsbescheide zu erheben. Das Verwaltungsgericht Regensburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben eine entsprechende Bevollmächtigung der Steuerberater für unzulässig gehalten.
BVerwG: Vertretungsberechtigung ergibt sich aus § 67 VwGO
Das BVerwG hat der Revision der Steuerberater stattgegeben und festgestellt, dass sie zur Vertretung von Mandanten in Rechtsstreitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge berechtigt sind. Es stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf § 67 VwGO, wonach Steuerberater "in Abgabenangelegenheiten" vor den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten als Bevollmächtigte auftreten dürfen. Unter den Begriff der Abgabenangelegenheiten fielen nicht nur – wie von den Vorinstanzen angenommen – Streitigkeiten über die von den Verwaltungsgerichten zu entscheidenden landesrechtlichen Steuern, sondern auch Rechtsstreitigkeiten über kommunale Gebühren und Beiträge, so das BVerwG.
Berufsbild der Steuerberater kein Argument für einschränkende Auslegung des § 67 VwGO
Es treffe zwar zu, dass das Berufsbild des Steuerberaters von der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen geprägt ist. Das Steuerberatergesetz lasse jedoch die nach anderen Vorschriften bestehenden Vertretungsbefugnisse der Steuerberater im sozialgerichtlichen Verfahren, in Lastenausgleichssachen und im Verwaltungsprozess ausdrücklich unberührt. Das Berufsbild der Steuerberater könne daher nicht als Argument für eine einschränkende Auslegung des § 67 VwGO dienen.
Vertretung auch in verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren zulässig
Zwar gestatte § 67 VwGO nur die Vertretung im gerichtlichen Verfahren und nicht im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren. Für die außergerichtliche Vertretung gelte das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das dafür grundsätzlich eine eigene Erlaubnis voraussetze. Die den Steuerberatern eingeräumte Erlaubnis zur Prozessführung erfasse jedoch nach § 5 Abs. 1 RDG auch Nebenleistungen, die damit in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang stehen. Der erforderliche Zusammenhang sei bei der Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren gegeben.
- Redaktion beck-aktuell
- BVerwG
- Urteil vom 20.01.2016
- 10 C 17.14
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Steuerberater auch zu Vertretung in Beitragsstreitigkeiten befugt. beck-aktuell, 21.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182031)



