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BVerwG fordert BND-Akten zur Spionage bei Springer an

Schüler entlasten Jugendrichter

Im Streit zwischen dem Axel Springer Verlag und dem Bundesnachrichtendienst (BND) um Spionage (Az.: 6 A 8.14 und 6 A 10.14) verlangt das Bundesverwaltungsgericht mehr Akteneinsicht. Das Gericht erließ am 21.09.2016 einen Beweisbeschluss, mit dem es die BND-Unterlagen, um die es in dem Streit geht, ungeschwärzt anfordert. Eine richterliche Kontrolle sei auf einer zu schmalen Tatsachenbasis nicht möglich, erklärte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft in der mündlichen Verhandlung.

BND verwies auf absoluten Quellenschutz

Springer verlangt vom BND Auskunft, welche Quellen der Geheimdienst in den 1950er bis 1970er Jahren in dem Verlag hatte. Der Verlag beruft sich auf das Bundesarchivgesetz und das Presserecht. Der BND hat zwar einzelne Angaben gemacht, allerdings Unterlagen teilweise geschwärzt übergeben. Es gelte ein absoluter Quellenschutz. Der Verlag verlangt jedoch eine vollständige Offenlegung.