EuGH soll Auslegung der Dublin-III-Verordnung bei illegaler Wiedereinreise des Asylbewerbers nach Überstellung klären

Zitiervorschlag
EuGH soll Auslegung der Dublin-III-Verordnung bei illegaler Wiedereinreise des Asylbewerbers nach Überstellung klären. beck-aktuell, 28.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177036)
P { margin-bottom: 0.21cm; } Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Verfahren, in dem die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Prüfung eines Asylbegehrens streitig ist, den Gerichtshof der Europäischen Union angerufen. Die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen die Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung). Unter anderem will das BVerwG für die gerichtliche Überprüfung der Überstellungsentscheidung wissen, auf welchen Zeitpunkt hinsichtlich der der Überprüfung zugrunde zu legenden Verhältnisse abzustellen ist.
Syrer kehrte nach Abschiebung nach Italien illegal nach Deutschland zurück
Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger, hatte Anfang September 2014 in Italien einen Asylantrag gestellt. Mitte September 2014 wurde er in Deutschland aufgegriffen, wo er einen weiteren Asylantrag stellte. Nach einer Treffermeldung im Eurodac-System ersuchte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) am 11.11.2014 die italienischen Behörden um die Wiederaufnahme des Klägers. Mit Bescheid vom 30.01.2015 lehnte es den Asylantrag des Klägers wegen der Zuständigkeit Italiens als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung des Klägers nach Italien an. Seinen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung lehnte das Verwaltungsgericht am 12.03.2015 ab und wies auch die Klage mit Urteil vom 30.06.2015 ab. Daraufhin wurde der Kläger am 03.08.2015 nach Italien abgeschoben, kehrte aber Mitte August 2015 wieder illegal in die Bundesrepublik Deutschland zurück.
OVG Koblenz geht von Übergang der Zuständigkeit auf Deutschland aus
Die Berufung des Klägers hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg. Nach dessen Auffassung war Italien originär für die Prüfung des Asylbegehrens zuständig. Die Zuständigkeit sei aber mittlerweile auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen, da die Überstellung des Klägers nicht innerhalb der Sechs-Monats-Frist des Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-VO erfolgt sei. Diese Frist sei mit der (fingierten) Annahme des Wiederaufnahmegesuchs durch die italienischen Behörden am 26.11.2015 angelaufen. Denn bei dem erfolglos gebliebenen Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes handele es sich nicht um einen mit aufschiebender Wirkung versehenen Rechtsbehelf im Sinne des Art. 29 Abs. 1 Dublin-III-VO. Hiergegen richtet sich die Revision des Bundesamtes.
BVerwG: Sachlage zu welchem Zeitpunkt für gerichtliche Überprüfung der Überstellungsentscheidung maßgeblich?
Das BVerwG ist der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zur Fristberechnung nicht gefolgt, weil mit der ablehnenden Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Überstellungsfrist neu in Lauf gesetzt worden sei. Damit stellten sich unionsrechtliche Zweifelsfragen zu den Folgen der illegalen Rückkehr des Klägers nach Deutschland. Daher hat das BVerwG eine Vorlage an den EuGH beschlossen. So sei insbesondere zu klären, ob sich die gerichtliche Überprüfung sowohl der Ablehnung des Asylantrags als unzulässig als auch der Abschiebungsanordnung ausnahmsweise nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der fristgerecht erfolgten Überstellung richtet, wenn mit dieser die Zuständigkeitsbestimmung nach der Dublin-III-VO abgeschlossen ist. Sollten jedoch auch danach eintretende Umstände als zuständigkeitsrelevant zu berücksichtigen sein, sei weiter zu klären, nach welchen Bestimmungen der Dublin-III-VO sich dann die gerichtliche Prüfung einer vollzogenen Überstellungsentscheidung beurteilt. Bis zur Entscheidung des EuGH hat das BVerwG das Revisionsverfahren ausgesetzt.
- Redaktion beck-aktuell
- BVerwG
- Beschluss vom 27.04.2016
- 1 C 22.15
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EuGH soll Auslegung der Dublin-III-Verordnung bei illegaler Wiedereinreise des Asylbewerbers nach Überstellung klären. beck-aktuell, 28.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177036)



