Von der Leyen verzichtet im Streit um Sturmgewehr G36 auf Berufung

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Von der Leyen verzichtet im Streit um Sturmgewehr G36 auf Berufung . beck-aktuell, 05.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169436)
Seit fünf Jahren läuft die Affäre um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 der Bundeswehr. Jetzt gibt sich Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im Rechtsstreit gegen das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch geschlagen. Ihr Ministerium wird das Urteil des Landgerichts Koblenz, wonach die Standardwaffe der Bundeswehr vertragsgerecht ist, nicht anfechten. Damit muss das Unternehmen keinen Schadenersatz zahlen.
Ministerium: Prozessrisiko zu hoch
Das Ministerium verzichtet auf eine Berufung, obwohl es das Urteil für nicht sachgerecht hält. Das Landgericht habe nicht alle möglichen Rechtsgrundlagen herangezogen, hieß es am 04.10.2016 aus dem Ministerium. Trotzdem werde man den Rechtsstreit "mit Blick auf das besondere Prozessrisiko in einem tatsächlich und rechtlich sehr aufwendigen Verfahren" nicht fortsetzen.
G36-Gewehre werden ausgemustert
Das Verteidigungsministerium bleibt aber bei der geplanten Ausmusterung der 167.000 G36-Exemplare der Bundeswehr ab 2019. Das Urteil treffe keine Aussage über die Qualität des G36 und werde deshalb auch keinen Einfluss auf diese Entscheidung haben. Noch in diesem Jahr soll die Ausschreibung für ein neues Sturmgewehr der Bundeswehr erfolgen. Die ersten Exemplare sollen 2020 ausgeliefert werden.
Drastisches Sinken der Trefferquote bei starker Erhitzung
Mit der Entscheidung in dem Rechtsstreit dürfte die seit fünf Jahren andauernde Affäre um das G36 abgeschlossen sein. 2011 hatte es erste Hinweise auf Präzisionsprobleme bei dem Standardgewehr der Bundeswehr gegeben. 2013 gab von der Leyen kurz nach ihrem Amtsantritt ein Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis eindeutig war: In Labortests sackte die Trefferquote bei starker Erhitzung bis auf sieben Prozent ab. Die Bundeswehr verlangt 90 Prozent. Von Soldaten im Einsatz kamen allerdings keine Klagen.
Heckler & Koch kämpfte um Image
Für Heckler & Koch ging es in dem Prozess darum, einen Imageschaden abzuwenden. Die Klage des Unternehmens in Koblenz war vom Beschaffungsamt der Bundeswehr mit Gewährleistungsforderungen ausgelöst worden. Die Waffenschmiede wehrte sich dagegen mit einer "negativen Feststellungsklage" - und gewann. Das Landgericht gab der Klage "in vollem Umfang statt". In dem Koblenzer Prozess ging es um 3.845 Gewehre, bei denen die Gewährleistungsansprüche noch nicht verjährt waren. Der Neupreis eines - auch bei ausländischen Armeen beliebten - G36 beträgt etwa 1.000 Euro. Es ging also um höchstens rund vier Millionen Euro.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Von der Leyen verzichtet im Streit um Sturmgewehr G36 auf Berufung . beck-aktuell, 05.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169436)


