Bitkom begrüßt BGH-Urteil zur Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

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Bitkom begrüßt BGH-Urteil zur Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. beck-aktuell, 26.11.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184286)
Der Digitalverband Bitkom hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Internetzugangsanbietern bei Urheberrechtsverletzungen begrüßt. Die Gefahr von Netzsperren sei damit aber nicht gebannt, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder laut einer Mitteilung vom 26.11.2015. Der BGH hatte zwei Klagen unter anderem der GEMA gegen Deutsche Telekom und Telefónica abgewiesen. In beiden Fällen befand das Gericht eine Sperranordnung der Zugangsanbieter für unverhältnismäßig. Zuvor hätten die Kläger "zumutbare Anstrengungen" unternehmen müssen, um die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu verhindern, urteilten die Richter.
Auch GEMA verbucht Urteil als Sieg für sich
Die Verwertungsgesellschaft GEMA sowie führende Plattenfirmen wollten die illegale Verbreitung geschützter Musik verhindern und hatten verlangt, dass die Beklagten ihren Kunden den Zugang zu bestimmten Webseiten versperren sollten. Die GEMA wertete das BGH-Urteil als grundsätzliche Bestätigung. Der BGH habe klargestellt, dass die Sperrung entsprechender Seiten grundsätzlich zulässig sei, betonte die Verwertungsgesellschaft. "Internetsperren sollten das äußerste Mittel der Netzpolitik bleiben", sagte Rohleder. "Als Maßnahme gegen Urheberrechtsverstöße sind sie völlig überzogen." Die Interessen der Rechteinhaber seien legitim, es dürften aber auf diesem Weg die Freiheitsrechte der Internetnutzer nicht eingeschränkt werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bitkom begrüßt BGH-Urteil zur Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. beck-aktuell, 26.11.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184286)



