Pelhams Rhythmus-Klau war gar keiner

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Pelhams Rhythmus-Klau war gar keiner. beck-aktuell, 03.09.2026 (abgerufen am: 04.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205106)
Der BGH hat den wohl zähesten Urheberrechtsstreit der deutschen Musikgeschichte ein Stück weit beendet: Moses Pelhams Sampling aus "Metall auf Metall" ist als Pastiche zulässig. Wo die genauen Grenzen verlaufen, bleibt jedoch offen.
Der Frankfurter Hip-Hop-Produzent Moses Pelham hat am Donnerstag vor dem BGH einen Teilerfolg gegen Kraftwerk-Mitgründer Ralf Hütter errungen. Der I. Zivilsenat bestätigte das Urteil des OLG Hamburg: Pelhams Übernahme einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" für den Song "Nur mir" mit Sabrina Setlur sei jedenfalls seit dem 7. Juni 2021 als Pastiche im Sinne des § 51a UrhG zulässig (, Urteil vom 03.09.2026 – I ZR 74/22).
"Der BGH liefert keine abschließende Formel dafür, wo Pastiche beginnt und endet. Aber nach fast drei Jahrzehnten Streit wissen wir zumindest eines: Pelhams Zwei-Sekunden-Sample ist zulässig. Für Sampling und andere Formen referenzieller Kunst ist das ein wichtiges Signal", sagte Clara Louisa Veelken von der Kanzlei CMS gegenüber beck-aktuell.HEUTE IM RECHT.
Ein Rechtsstreit für die Geschichtsbücher
Der Fall beschäftigt die Justiz schon seit 1999. Pelham hatte Mitte der Neunziger zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus "Metall auf Metall" elektronisch kopiert und sie dem Song "Nur mir" in fortlaufender Wiederholung unterlegt. Kraftwerk-Gründer Hütter und sein 2020 verstorbener Bandkollege Florian Schneider sahen darin eine Verletzung ihrer Tonträgerherstellerrechte und klagten auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der Tonträger.
Seither wanderte der Fall durch sechs Instanzen beim BGH, zwei Mal zum EuGH und zwei Mal zum BVerfG. Das BVerfG hob 2016 zwei BGH-Urteile und ein Berufungsurteil auf. Der I. Zivilsenat legte dem EuGH daraufhin Fragen zur Auslegung der InfoSoc-Richtlinie vor, die Luxemburg 2019 beantwortete. Nach einem weiteren Anlauf beim OLG Hamburg und einer erneuten Vorlage an den EuGH zum Begriff des Pastiches – beantwortet im April 2026 – lag die Entscheidung zum sechsten Mal in Karlsruhe.
Pastiche ja, aber ohne scharfe Konturen
Entscheidend war die seit dem 7. Juni 2021 geltende Fassung des § 51a UrhG, mit der der Gesetzgeber die Pastiche-Schranke aus Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG in deutsches Recht überführt hat. Der BGH stellte klar: Pastiches seien Schöpfungen, die an bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen und mit den Ursprungswerken einen erkennbaren künstlerischen Dialog führen. Dieser Dialog könne verschiedene Formen annehmen – etwa eine offene Nachahmung des Stils, eine Hommage oder eine humoristische oder kritische Auseinandersetzung.
Das Pastiche sei kein Auffangtatbestand, betonte der Senat. Für eine zulässige Nutzung genüge es, dass der Pastiche-Charakter für denjenigen erkennbar sei, dem das Ursprungswerk bekannt ist. Im Fall von Pelhams Sampling bejahte der BGH diese Voraussetzungen auf Grundlage der Feststellungen des OLG Hamburg.
Tobias Nasr, ebenfalls von CMS, sieht den Erkenntnisgewinn des Verfahrens nach fast drei Jahrzehnten allerdings als erschöpft an: "Metall auf Metall scheint auserzählt. Der BGH hat die Gelegenheit verstreichen lassen, dem vom EuGH konturierten Pastiche-Begriff weitere Trennschärfe zu verleihen." Für das Sampling und ähnliche referenzielle Kunstformen bringe der Teilerfolg Pelhams trotzdem Aufwind, "der die Frage nach den Grenzen des Pastiche bald wieder an die Gerichte bringen dürfte", so Nasr.
Teilerfolg mit Stichtag
Für Pelham ist das Urteil ein Sieg mit Einschränkung: Die Klageabweisung gilt nur für den Zeitraum ab Inkrafttreten des § 51a UrhG am 7. Juni 2021. Für die Jahre davor – in denen das OLG Hamburg den Kraftwerk-Mitgliedern Schadensersatz- und Auskunftsansprüche zugesprochen hatte – ist noch eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig (Az. 1 BvR 948/23).
- Redaktion beck-aktuell, hg
- BGH
- Urteil vom 03.09.2026
- I ZR 74/22
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Pelhams Rhythmus-Klau war gar keiner. beck-aktuell, 03.09.2026 (abgerufen am: 04.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205106)



