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Verlag beklagt Urheberrechtsverletzung

"Das NEINhorn" gegen OpenAI

Zu sehen ist links das Cover eines Bandes der Kinderbuchreihe "Das NEINhorn", rechts eine von ChatGPT erstellte Version.
Links ein Original-Cover, rechts die ChatGPT-Version © Carlsen Verlag

Der Carlsen Verlag zieht gegen OpenAI vor Gericht. Der Vorwurf: ChatGPT kennt das NEINhorn aus der gleichnamigen Kinderbuchreihe vielleicht ein bisschen zu gut. Hat die KI zu tief im Bücherregal gestöbert?

Der Carlsen Verlag hat gemeinsam mit dem Autor Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn Klage gegen OpenAI Ireland, die europäische Betreiberin des KI-Chatbots ChatGPT, beim LG München I eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen vor, dass ChatGPT auf entsprechende Nutzeranfragen Texte und Illustrationen erzeugt habe, die Figuren, Gestaltungselemente, Schauplätze und weitere charakteristische Merkmale der Kinderbuchreihe "Das NEINhorn" enthalten oder ihnen zumindest stark ähneln. 

Darüber hinaus soll der Chatbot auf Wunsch sogar ganze Druckvorlagen für illustrierte "NEINhorn"-Geschichten erstellt haben – samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer frei erfundenen ISBN sowie eines Verlagslogos.

Originalwerke für das KI-Training verwendet?

Nach Auffassung des Verlags legen die "äußerst detailgetreu" generierten Inhalte den Schluss nahe, dass die Originalwerke der Kinderbuchreihe unrechtmäßig für das Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI verwendet wurden. Die betreffenden Inhalte seien demnach als sogenannte "Memorisierungen" in den Modellen gespeichert, heißt es in einer Pressemitteilung des Carlsen Verlags.

Marc-Uwe Kling, Autor der "NEINhorn"-Bücher sagt dazu: "Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem NEINhorn nur ein Wort dazu ein: Nein!"

Auch Astrid Henn, Illustratorin der "NEINhorn"-Bücher, findet deutliche Worte: "Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die Kl meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl."

Klage von deutscher Bonnier Verlagsgruppe unterstützt

Unterstützung erhält der Carlsen Verlag bei der Klage von der deutschen Bonnier Verlagsgruppe. Der CEO der Verlagsgruppe, Christian Schumacher-Gebler, betont, dass die Verlage die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz durchaus nutzten und deren Potenzial auch anerkannten. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass man Rechtsverletzungen hinnehme.

"Dass ChatGPT in einer solchen Druckvorlage sogar ein Impressum erstellt, in dem bei ,Text‘ Marc-Uwe Kling, bei ,Illustrationen‘ Astrid Henn und beim ,Copyright‘ die Carlsen Verlag GmbH genannt werden, wirkt geradezu kurios – wenn die Angelegenheit nicht so ernst wäre", so Schumacher-Gebler.