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Störerhaftung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Der flüchtige Blick in die Auslage
Google Snippets

Der flüchtige Blick in die Auslage

Verlage können für sogenannte Snippets, die Google eigenständig ausspielt, haften, sagt das LG Köln. Die Kurzbeschreibung dürfe die flüchtigen Betrachter nicht in die Irre führen. Jörn Claßen kommentiert eine bemerkenswerte Entscheidung.

BGH beendet langen Rechtsstreit um Störerhaftung

BGH beendet langen Rechtsstreit um Störerhaftung

Ein jahrelanger Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden für freies WLAN in Deutschland ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies am 07.03.2019 die Revision des Musikkonzerns Sony zurück. Damit ist ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts von März 2018 (BeckRS 2018, 3015) rechtskräftig, in dem Unterlassungsansprüche gegen eine unverschlüsselte Nutzung eines offenen WLAN abgewiesen worden waren.

Störerhaftung für offene WLAN-Hotspots gilt noch für Altfälle
OLG München

Störerhaftung für offene WLAN-Hotspots gilt noch für Altfälle

Betreiber offener und freier WLAN-Netzwerke müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle geht, die noch vor der Änderung des Telemediengesetzes vor sich gegangen sind. Das Oberlandesgericht München bestätigte am 15.03.2018 (Az.: 6 U 1741/17) ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I (GRUR-RS 2017, 116901). Demnach musste der Piratenpolitiker und Netzaktivist Tobias McFadden zurecht eine Abmahnung in Höhe von 800 Euro an die Sony Music Entertainment Germany GmbH begleichen.

Gesetzliche Neuregelungen zum November 2017

Gesetzliche Neuregelungen zum November 2017

Zum November 2017 treten eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen in Kraft: So müssen Verkehrssünder mit deutlich härteren Strafen rechnen und der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt schrittweise bis 2020. Über diese und weitere Neuerungen informiert die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 26.10.2017.

Koalition einigt sich auf WLAN-Gesetz
Bericht

Koalition einigt sich auf WLAN-Gesetz

Die große Koalition hat sich nach Informationen des “Handelsblatts“ auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung geeinigt, die den Weg frei machen soll für mehr kabelloses Internet (WLAN) in Cafés und Hotels. Vertreter von Union und SPD hätten dem Gesetzentwurf zugestimmt und sich auf eine Klarstellung verständigt, meldete das Blatt am 26.06.2017.

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur rechtssicheren Abschaffung der Störerhaftung von W-LAN-Betreibern

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur rechtssicheren Abschaffung der Störerhaftung von W-LAN-Betreibern

Das Bundeskabinett hat am 05.04.2017 den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" beschlossen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit schaffe die Regierung die Störerhaftung von W-LAN-Betreibern rechtssicher ab und mache den Weg frei für mehr freies öffentliches WLAN in Deutschland.

Youtube trifft Störerhaftung für rechtswidrige Uploads
OLG Hamburg

Youtube trifft Störerhaftung für rechtswidrige Uploads

UrhG §§ 19a, 20; TMG § 10   1. Youtube haftet nicht als Täter, sondern nur als Störer für rechtswidrige Uploads auf seiner Plattform. 2. Wird Youtube auf eine Rechtsverletzung hinsichtlich eines Musikwerks hingewiesen, muss Youtube künftig jeden Upload von Videos mit einer musikalischen Darbietung dieses Werks verhindern. (Leitsätze des Verfassers) OLG Hamburg, Urteil v. 1.7.‌2015 – 5 U 87/12 (LG Hamburg), BeckRS 2015, 18017; Rev. anh. beim BGH unter Az. I ZR  156/15

Bitkom begrüßt BGH-Urteil zur Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Bitkom begrüßt BGH-Urteil zur Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Der Digitalverband Bitkom hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Internetzugangsanbietern bei Urheberrechtsverletzungen begrüßt. Die Gefahr von Netzsperren sei damit aber nicht gebannt, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder laut einer Mitteilung vom 26.11.2015. Der BGH hatte zwei Klagen unter anderem der GEMA gegen Deutsche Telekom und Telefónica abgewiesen. In beiden Fällen befand das Gericht eine Sperranordnung der Zugangsanbieter für unverhältnismäßig. Zuvor hätten die Kläger "zumutbare Anstrengungen" unternehmen müssen, um die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu verhindern, urteilten die Richter.

Bundesrat fordert Verbesserungen am Telemediengesetz

Bundesrat fordert Verbesserungen am Telemediengesetz

Bei der geplanten Änderung des Telemediengesetzes, nach der Anbieter von WLAN-Hotspots künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Kunden haften sollen, muss nach Ansicht des Bundesrates nachgebessert werden. So kritisieren die Länder in ihrer Stellungnahme vom 06.11.2015 (BR-Drs. 440/15 (B)) unter anderem "interpretationsbedürftige Formulierungen des Regierungsentwurfs" im Zusammenhang mit dem geplanten Haftungsausschluss.