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Bundesrat fordert Verbesserungen am Telemediengesetz

Codiertes Recht

Bei der geplanten Änderung des Telemediengesetzes, nach der Anbieter von WLAN-Hotspots künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Kunden haften sollen, muss nach Ansicht des Bundesrates nachgebessert werden. So kritisieren die Länder in ihrer Stellungnahme vom 06.11.2015 (BR-Drs. 440/15 (B)) unter anderem "interpretationsbedürftige Formulierungen des Regierungsentwurfs" im Zusammenhang mit dem geplanten Haftungsausschluss.

Weitergehender Ausschluss der Störerhaftung gefordert

Änderungen fordert der Bundesrat auch beim geplanten Ausschluss der Störerhaftung für WLAN-Anbieter. Diese sollen künftig nicht auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden können, ohne dass sie dafür Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen. Nur so könne die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots effektiv gefördert werden, argumentieren die Länder.

Bundesrat lehnt Haftungsverschärfungen für "gefahrengeneigte Dienste" ab

Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer haftungsverschärfenden Vermutungsregelung für Anbieter "gefahrengeneigter Dienste" lehnt der Bundesrat ab und fordert deren Streichung. Nach dieser Regelung wäre davon auszugehen, dass Anbieter Kenntnis von den bei ihnen gespeicherten Informationen und begangenen rechtswidrigen Handlungen haben, wenn sie einen gefahrengeneigen Dienst anbieten. Eine solche Regelung sei nicht notwendig und schaffe keine Rechtsklarheit, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.