Selbstbehaltskosten bei privater Krankenversicherung keine abzugsfähigen Sonderausgaben

Zitiervorschlag
Selbstbehaltskosten bei privater Krankenversicherung keine abzugsfähigen Sonderausgaben. beck-aktuell, 02.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168076)
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 lit. a EStG abgezogen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 01.06.2016 entschieden. Denn der Selbstbehalt sei kein Beitrag "zu" einer Krankenversicherung (Az.: X R 43/14).
Selbstbehaltskosten steuerlich geltend gemacht
Der Kläger hatte für sich und seine Töchter einen Krankenversicherungsschutz vereinbart, für den er aufgrund entsprechender Selbstbehalte geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen hatte. Die von ihm getragenen tatsächlichen krankheitsbedingten Aufwendungen machte der Kläger bei seiner Einkommensteuererklärung geltend. Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht ließen im Streitfall indes einen Abzug der Kosten zu. Gegen das FG-Urteil legte der Kläger Revision ein.
BFH: Kosten nicht als Sonderausgaben abzugsfähig - Kein Beitrag "zu" einer Krankenversicherung
Der BFH hat die Revision zurückgewiesen. Die Krankheitskosten des Klägers seien steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Da die Selbstbeteiligung keine Gegenleistung für die Erlangung des Versicherungsschutzes darstelle, sei sie kein Beitrag "zu" einer Krankenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 lit. a EStG und könne daher nicht als Sonderausgabe abgezogen werden.
Kein Abzug als außergewöhnliche Belastungen - Grenze zumutbarer Eigenbelastung nicht überschritten
Die selbst getragenen Krankheitskosten seien zwar außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG, so der BFH weiter. Da im Streitfall die Aufwendungen die zumutbare Eigenbelastung des § 33 Abs. 3 EStG wegen der Höhe der Einkünfte des Klägers nicht überschritten hätten, komme ein Abzug nicht in Betracht.
Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums gewährleistet nur Schutz des Lebensstandards auf Sozialhilfeniveau
Eine darüber hinausgehende steuerliche Berücksichtigung des Selbstbehalts lehnt der BFH ab. Diese sei auch nicht durch das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums geboten. Denn dieser Grundsatz gewährleiste – wie bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden habe – dem Steuerpflichtigen keinen Schutz des Lebensstandards auf Sozialversicherungs-, sondern lediglich auf Sozialhilfeniveau. Die Aufwendungen für Krankheitskosten im Rahmen von Selbstbehalten seien aber nicht Teil des sozialhilferechtlich gewährleisteten Leistungsniveaus.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Urteil vom 01.06.2016
- X R 43/14
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Selbstbehaltskosten bei privater Krankenversicherung keine abzugsfähigen Sonderausgaben. beck-aktuell, 02.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168076)



