Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an Presseunternehmen verfassungsgemäß

Zitiervorschlag
Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an Presseunternehmen verfassungsgemäß. beck-aktuell, 03.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172206)
Die Steuerfahndung darf von einem Zeitungsverlag die Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu den Auftraggebern von Kontaktanzeigen verlangen. Einem solchen Ersuchen stehe die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit nicht entgegen, da solche Anzeigen weder für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsam seien noch der Kontrollfunktion der Presse dienten, so der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 12.05.2016 (Az.: II R 17/14).
Ersuchen mit Vollzugsdefizit bei Besteuerung im Rotlichtmilieu begründet
Im Streitfall richtete die Steuerfahndungsstelle eines Finanzamts an die Herausgeberin einer Tageszeitung und eines Anzeigenblatts ein Auskunftsersuchen. Das Finanzamt verlangte für einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren die Übermittlung von Namen und Adressen sämtlicher Auftraggeber von Anzeigen der Rubrik "Kontakte", in denen sexuelle Dienstleistungen beworben wurden. Es begründete sein Auskunftsersuchen mit einem vom Bundesrechnungshof beanstandeten Vollzugsdefizit bei der Besteuerung der im Rotlichtmilieu tätigen Betriebe und Personen. Das Finanzgericht sah darin eine ausreichende Begründung für das Auskunftsersuchen und wies die Klage ab (BeckRS 2014, 94027).
BFH: Kontaktanzeigen nicht von Pressefreiheit geschützt
Der BFH hat die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt. Danach kann ein Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen rechtmäßig sein. Zwar umfasse der Schutzbereich der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich auch den Anzeigenteil von Presseerzeugnissen. Die konkrete Reichweite des Grundrechtsschutzes ergebe sich jedoch erst unter Berücksichtigung der "allgemeinen Gesetze" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG. Von der Pressefreiheit geschützt seien danach nur solche Anzeigen, die für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsam sind oder der Kontrollfunktion der Presse dienen. Bei den streitgegenständlichen Anzeigen sei dies nicht der Fall.
Wirtschaftliche Bedeutung der Anzeigen hier zu vernachlässigen
Allein die wirtschaftliche Bedeutung der Anzeigen für das Presseerzeugnis führe ebenfalls nicht zur Unvereinbarkeit mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, da nur relativ wenige Anzeigen von dem Auskunftsersuchen betroffen gewesen wären. Einschränkungen bestünden aber für Auskunftsersuchen, die eine in die Zukunft gerichtete Verpflichtung enthalten, laufende Auskünfte zu erteilen. Diese bedürften einer besonderen Begründung der Ermessensentscheidung. Zudem müsse zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein besonderes Ermittlungsbedürfnis bestehen.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Urteil vom 12.05.2016
- II R 17/14
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Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an Presseunternehmen verfassungsgemäß. beck-aktuell, 03.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172206)



