Familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich für Betriebsrentenberechnung bindend

Zitiervorschlag
Familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich für Betriebsrentenberechnung bindend. beck-aktuell, 11.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185091)
Nach § 10 Abs. 1 VersAusglG überträgt das Familiengericht bei einem im Wege der internen Teilung durchgeführten Versorgungsausgleich dem ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht zu Lasten des Anrechts des Versorgungsberechtigten. An diesem Verfahren ist auch der Versorgungsträger beteiligt. Die Entscheidung des Familiengerichts entfaltet in einem nachfolgenden Rechtsstreit zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsträger über die Höhe der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Betriebsrente Bindungswirkung hinsichtlich des der Entscheidung zugrunde liegenden Berechnungswegs. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht klar (Urteil vom 10.11.2015, Az.: 3 AZR 813/14).
Betriebsrente gekürzt
Der Kläger bezieht eine Altersrente von der beklagten Pensionskasse. Nachdem er von seiner Ehefrau geschieden worden war, führte das Familiengericht einen Versorgungsausgleich durch. Auf Antrag seiner geschiedenen Ehefrau wurde dieser Versorgungsausgleich vom Familiengericht später abgeändert. Das Familiengericht übertrug der geschiedenen Ehefrau des Klägers im Wege der internen Teilung ein Anrecht zu Lasten des Anrechts des Klägers bei der Beklagten. Infolge der familiengerichtlichen Entscheidung kürzte die Beklagte die Betriebsrente des Klägers. Der Kläger war der Ansicht, die Beklagte dürfe seine Betriebsrente nur in Höhe des zu Gunsten seiner geschiedenen Ehefrau begründeten Anrechts kürzen.
BAG verweist auf rechtskräftige Entscheidung des Familiengerichts
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, BeckRS 2014, 73119). Auch die Revision des Klägers blieb erfolglos. Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts habe die Beklagte die Betriebsrente des Klägers um einen höheren Betrag kürzen dürfen, befand das BAG. Denn es sei allein Aufgabe der Familiengerichte, die rechtlichen Vorgaben des Versorgungsausgleichs zu klären.
- Redaktion beck-aktuell
- BAG
- Urteil vom 10.11.2015
- 3 AZR 813/14
Zitiervorschlag
Familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich für Betriebsrentenberechnung bindend. beck-aktuell, 11.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185091)



