EuGH soll über Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers entscheiden

Zitiervorschlag
EuGH soll über Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers entscheiden. beck-aktuell, 18.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168771)
Der Gerichtshof der Europäischen Union muss sich mit der Frage befassen, ob der Erbe eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers Anspruch auf finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Mindestjahresurlaub haben kann. Dies geht aus einem Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2016 hervor (Az:: 9 AZR 196/16).
Sachverhalt
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist Alleinerbin ihres Anfang 2013 verstorbenen Ehemanns, der bis zu seinem Tod bei dem Beklagten beschäftigt war. Sie verlangt vom Beklagten, den ihrem Ehemann vor seinem Tod zustehenden Erholungsurlaub abzugelten. Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Das Bundesarbeitsgericht hat den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung gebeten.
BAG hat bisher Übergang auf Erben verneint
Es bestehe Klärungsbedarf, so das höchste Arbeitsgericht, das nach seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen ist, dass weder Urlaubs- noch Urlaubsabgeltungsansprüche nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Verbindung mit § 1922 Abs. 1 BGB auf den Erben eines Arbeitnehmers übergehen können, wenn dieser während des Arbeitsverhältnisses stirbt. Europarechtlich sei außerdem noch nicht entschieden, ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse werde, wenn das nationale Erbrecht dies ausschließe.
BAG sieht erheblichen Klärungsbedarf
Weiterhin sei nicht geklärt, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC auch in den Fällen eine erbrechtliche Wirkung zukomme, in denen es um ein Arbeitsverhältnis zwischen Privatpersonen gehe. Ferner bestehe auch noch Klärungsbedarf bezüglich des Untergangs des vom Unionsrecht garantierten Mindestjahresurlaubs. In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sei anerkannt, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub untergehen könne, wenn der Urlaub für den Arbeitnehmer keine positive Wirkung als Erholungszeit mehr habe. Letzteres sei nach dem Tod des Arbeitnehmers aber der Fall, weil in der Person des verstorbenen Arbeitnehmers der Erholungszweck nicht mehr verwirklicht werden kann.
- Redaktion beck-aktuell
- BAG
- Beschluss vom 18.10.2016
- 9 AZR 196/16 (A)
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EuGH soll über Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers entscheiden. beck-aktuell, 18.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168771)



