Urlaubsabgeltung bei tarifvertraglicher Ausschlussfrist
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann laut Bundesarbeitsgericht nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Allerdings habe der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 06.11.2018 neue Regeln für den Verfall von Urlaub vorgegeben (NZA 2018, 1474). Endete das Arbeitsverhältnis vor dieser Entscheidung und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Rechtsprechung des BAG nicht, den Anspruch innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfrist geltend zu machen, habe die Ausschlussfrist daher erst mit der Bekanntgabe des Urteils begonnen.