Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
BAG bestätigt

Neue Assekuranz Gewerkschaft ist keine tariffähige Gewerkschaft

Schüler entlasten Jugendrichter

Die Ende 2010 gegründete Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) ist keine tariffähige Gewerkschaft. Dies ist jetzt rechtskräftig geklärt, wie die Gewerkschaft ver.di am 02.12.2015 mitteilte. Das Bundesarbeitsgericht habe ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen (NZA-RR 2015, 482) bestätigt, indem es die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Beschwerde der NAG zurückgewiesen habe.

Erforderliche Mächtigkeit und Durchsetzungsfähigkeit nicht gegeben

Die NAG verfüge nicht über die erforderliche Mächtigkeit und Durchsetzungsfähigkeit und sei demzufolge nicht tariffähig, hatte das LAG geurteilt. Die Entscheidung war laut ver.di nach Erörterung der nur wenigen bekannten Tatsachen um die Organisationsstärke der NAG erfolgt. Diese habe trotz mehrfacher Aufforderungen keinerlei Fakten zu ihrer Mitgliederzahl in dem Verfahren angegeben. Das Gericht habe daher keine positive Prognose über die Durchsetzungsfähigkeit der NAG, die nach eigenen Angaben nur im Bereich des Versicherungswesens tätig ist, treffen können.

ver.di: Anerkennung als Gewerkschaft nur bei Durchsetzungsfähigkeit

Ver.di begrüßte, dass nun Klarheit über die Rolle der NAG geschaffen wurde. Für die Beschäftigten sei es wichtig, dass nur solche Arbeitnehmerorganisationen als Gewerkschaften anerkannt werden, die in der Lage sind, Tarifforderungen nicht nur aufzustellen, sondern auch durchzusetzen und anschließend aufgrund ihrer Organisationskraft die Umsetzung dieser Tarifverträge sicherzustellen, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister. Dies stärke die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Meister wies darauf hin, dass von tarifunfähigen Verbänden abgeschlossene Tarifverträge nichtig, also von Anfang an unwirksam sind. Die nun erfolgte rechtliche Klarstellung schütze Beschäftigte und Betriebsräte vor Organisationen, die als Gewerkschaften auftreten, denen aber die Voraussetzungen fehlen, die Aufgaben einer Gewerkschaft zu erfüllen.