Ausschlussfristen über Mindestentgelt in AGB sind unwirksam

Zitiervorschlag
Ausschlussfristen über Mindestentgelt in AGB sind unwirksam. beck-aktuell, 25.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171316)
Eine vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingung in einen Arbeitsvertrag einbezogene Ausschlussfristenregelung, die auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV (Pflegearbeitsbedingungsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom 01.08. 2010) erfasst, verstößt im Anwendungsbereich dieser Verordnung gegen § 9 Satz 3 AEntG in Verbindung mit § 13 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 24.08.2016, Az.: 5 AZR 703/15).
AGB des Pflegedienstes enthalten Verfallklausel
Die Klägerin war vom 15.07.2013 bis zum 15.12.2013 bei einem ambulanten Pflegedienst als Pflegehilfskraft beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthielt als Allgemeine Geschäftsbedingung eine Verfallklausel, nach der alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Bei Ablehnung oder Nichtäußerung der Gegenpartei binnen zwei Wochen nach der Geltendmachung sollte Verfall eintreten, wenn der Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
Streit um Entgeltfortzahlung nach Krankschreibung
Die Klägerin war vom 19.11.2013 bis zum 15.12.2013 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Der Beklagte hatte trotz ärztlicher Bescheinigung Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit und leistete keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In dem von der Klägerin im Juni 2014 anhängig gemachten Verfahren hat sich der Beklagte darauf berufen, der Anspruch sei jedenfalls wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen. Das Arbeitsgericht hatte der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Auch die Revision blieb nun erfolglos.
BAG bejaht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Klägerin habe für den durch die Arbeitsunfähigkeit bedingten Arbeitsausfall nach § 3 Abs. 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, entschieden die Erfurter Richter. Diesen habe sie auch nicht innerhalb der arbeitsvertraglich vorgesehenen Fristen geltend machen müssen.
Verfallklausel unwirksam
Das BAG stellte klar, dass die nach Inkrafttreten der PflegeArbbV vom Beklagten gestellte Klausel gegen § 9 Satz 3 AEntG verstößt und deshalb unwirksam ist. Der Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV sei somit nicht wegen Versäumung der vertraglichen Ausschlussfrist erloschen. Auch für andere Ansprüche könne die Klausel nicht aufrechterhalten werden, weil dem das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB entgegenstehe.
- Redaktion beck-aktuell
- BAG
- Urteil vom 24.08.2016
- 5 AZR 703/15
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Ausschlussfristen über Mindestentgelt in AGB sind unwirksam. beck-aktuell, 25.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171316)



