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ArbG Karslruhe bestätigt fristlose Kündigung eines durch hämische Facebook-Einträge bekannt gewordenen Daimler-Betriebsrats

Parken in Pink

Die fristlose Kündigung eines früheren Daimler-Betriebsrats, der wegen hämischer Facebook-Einträge gegen das Satiremagazin "Charlie Hebdo" in die Schlagzeilen geraten war, ist rechtens. Der Mann habe "in erheblicher Weise gegen seine Arbeitszeiterfassungspflichten verstoßen", entschied das Karlsruher Arbeitsgericht am 15.09.2015. Der Autobauer hatte den 25-Jährigen am 19.02.2015 fristlos entlassen und dies mit schweren arbeitsrechtlichen Verstößen begründet. Dagegen hatte der Mann geklagt, weil er meinte, ihm sei nur wegen der Facebook-Einträge gekündigt worden.

Facebook-Posts arbeitsrechtlich ohne Folgen

Mit seinen Facebook-Posts im Januar 2015 hatte der Mann eine öffentliche Lawine der Empörung ausgelöst: "Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später... Fuck `Charlie Hebdo`", hatte er geschrieben – direkt nach dem Terrorakt in Paris mit zwölf Toten. Arbeitsrechtlich hätte dies jedoch keine Folgen gehabt, bekräftigte nach dem Urteil nochmals ein Daimler-Sprecher. Zum Kündigungsgrund und damit dem Kläger zum Verhängnis wurden vielmehr Unstimmigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung, die er vor Gericht nicht ausreichend erklären konnte.

Arbeitszeiten vielfach manuell nachgetragen

In zahlreichen Fällen hatte er seine Arbeitszeiten manuell nachgetragen: Sein angeblicher Arbeitsbeginn lag aber oft vor dem per Stempel nachweisbaren Zutritt auf das Daimler-Arbeitsgelände. Warum dies so gewesen sei, habe er nicht wirklich plausibel erklären können, so der Vorsitzende Richter Thomas Münchschwander. Es habe sich um erhebliche Zeiträume gehandelt zum finanziellen Nachteil von Daimler, die zu großem Vertrauensverlust geführt hätten. "Es wäre an ihm gewesen, die Zweifel auszuräumen", so Münchschwander. Daimler begrüßte die Entscheidung des Gerichts.

Gekündigter lehnte gütliche Einigung kategorisch ab

Der Mann hatte eine gütliche Einigung kategorisch abgelehnt – obwohl die Richter deutlich erkennen ließen, dass sie seinen Argumenten nicht folgen würden. "Ich will auf meinen Arbeitsplatz zurück", sagte er selbstbewusst und kündigte den Gang zur nächsten Instanz bereits an. Daimler habe "nur wegen `Charlie Hebdo` einen Grund gesucht, ihn loszuwerden. "Ich will eine Grundsatzentscheidung." Zur eigentlichen Urteilsverkündung erschienen weder er noch sein Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Berufung zur nächsthöheren Instanz möglich.

Amtserhebung als Betriebsrats wegen Facebook-Äußerungen beantragt

Bereits vor der Kündigung hatten Betriebsrat, IG-Metall und Unternehmen wegen der Facebook-Äußerungen vom Januar 2015 die Amtsenthebung des Mannes als Betriebsrat im Rastatter Daimler Werk beantragt. Das Amtsenthebungsverfahren würde nun aber nur dann wieder aufgenommen werden, wenn der 25-Jährige letztinstanzlich noch Recht bekäme und damit als Betriebsrat wieder eingesetzt würde, erklärte ein Gerichtssprecher.