Lufthansa darf mit Rückgriff auf "Reservetage" Auswirkungen eines Streiks abmildern

Zitiervorschlag
Lufthansa darf mit Rückgriff auf "Reservetage" Auswirkungen eines Streiks abmildern. beck-aktuell, 03.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191301)
Das Arbeitsgericht Köln hat im Rahmen eines Eilverfahrens ausgeführt, dass die Deutsche Lufthansa AG im Fall eines Streiks ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertretung auf "Reservetage", also Zeiten, in denen die Mitarbeiter auf Abruf für einen Flugeinsatz zur Verfügung stehen müssen, zurückgreifen darf. Ein Arbeitgeber dürfe tarifvertragliche Reservetage anordnen, um Auswirkungen eines Streiks abzumildern (Entscheidung vom 01.07.2015, Az.: 20 BVGa 14/15, nicht rechtskräftig).
Sachverhalt
Die Gesamtvertretung des fliegenden Personals der Deutschen Lufthansa AG wollte durchsetzen, dass die Deutsche Lufthansa AG "Reservetage" nicht ohne ihre Zustimmung anordnen darf. Hintergrund hierfür war, dass die Deutsche Lufthansa AG angekündigt hatte, im Hinblick auf den ursprünglich für die Zeit ab dem 01.07.2015 angekündigten Streik zur Stabilisierung des Flugbetriebes entsprechende Reservetage nutzbar zu machen. Zwischenzeitlich erfolgte die Absage des Streiks.
Erlaubte Reaktion des Arbeitgebers
Das ArbG sprach dem Antrag zwar die Eilbedürftigkeit ab, da wegen der Streikabsage der konkrete Anlass fehle. In der Sache führte es aber aus, dass die Anordnung tarifvertraglicher Reservetage als konkrete arbeitgeberseitige Reaktion zur Milderung der Auswirkungen eines Streiks als Arbeitskampfmaßnahme auch mitbestimmungsfrei möglich sei. Die Gesamtvertretung könne gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Köln einlegen.
- Redaktion beck-aktuell
- ArbG Köln
- Entscheidung vom 01.07.2015
- 20 BVGa 14/15
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Lufthansa darf mit Rückgriff auf "Reservetage" Auswirkungen eines Streiks abmildern. beck-aktuell, 03.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191301)



