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AG Wunsiedel

Vergleich von Asylanten mit Hunden ist Volksverhetzung

Berufe mit Haltung

Ein Ladeninhaber, der in seinem Schaufenster ein Schild mit dem Satz "Asylanten müssen draußen bleiben" und dem Bild eines Hundes aufgestellt hatte, ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden. "Der Knackpunkt ist der Hund", sagte Richter Roland Kastner vom Amtsgericht Wunsiedel in Bayern am 17.11.2016. Er schloss sich damit der Meinung des Staatsanwalts an. Dieser hatte argumentiert, dass das Schild eine Bevölkerungsgruppe mit Tieren gleichsetze, die als so unrein gelten, dass sie etwa Lebensmittelläden nicht betreten dürfen.

Angeklagter wird verwarnt und muss 1.800 Euro an Kindergärten zahlen

Der Angeklagte erhielt deshalb eine Verwarnung und muss 1.800 Euro an zwei Kindergärten zahlen. Erfüllt der 54-Jährige die Auflage nicht, wird eine Strafe von 4.950 Euro fällig. Der Staatsanwalt hatte für den Ladeninhaber aus dem oberfränkischen Selb wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 6.600 Euro gefordert. Der Anwalt des selbstständigen Handelsvertreters hingegen verwies auf den Schutz der Meinungsfreiheit und beantragte einen Freispruch. Sein Mandant habe keine Gruppe böswillig herabsetzen wollen, argumentierte er.