AG München verurteilt Schleuser nach menschenunwürdigem Transport von Flüchlingen

Zitiervorschlag
AG München verurteilt Schleuser nach menschenunwürdigem Transport von Flüchlingen. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177986)
Ein 53-jähriger türkischer Staatsangehöriger muss eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verbüßen, weil er aus Profitgier zahlreiche Flüchtlinge in einem Kleintransporter unter menschenunwürdigen Bedingungen nach Deutschland eingeschleust hat. Dies hat das Amtsgericht München mit rechtskräftigem Urteil vom 20.11.2015 entschieden (Az.: 842 Ls 383 Js 170071/15).
Sachverhalt
Ein Schleuser nahm am 10.07.2015 an der serbisch-ungarischen Grenze mindestens 16 irakische und iranische Flüchtlinge in seinem Kleintransporter mit rumänischem Kennzeichen auf und fuhr über Ungarn und Österreich nach Deutschland. Die Flüchtlinge hatten keine Pässe oder Ersatzpapiere und auch der Schleuser selbst, der türkischer Staatsangehöriger ist, besaß weder das erforderliche Einreisevisum noch einen Pass oder Passersatz. Er transportierte die Flüchtlinge nicht angeschnallt auf der Ladefläche des Kleintransporters (Maße 3,5m x 2m), der weder über Fenster noch über sanitäre Einrichtungen verfügte. Die Flüchtlinge mussten während der Fahrt in mitgeführte Dosen urinieren. Die Fahrt, für die die Flüchtlinge an einen unbekannten Hintermann 1.500 Euro Schleusungsentgelt zahlen hatten, dauerte ohne Pause mindestens 10 Stunden bei hochsommerlichen Temperaturen über 30 Grad Celsius im Fahrzeuginneren. Am 11.07.2015 wurde der Angeklagte in München am Autobahnende der A 8 kontrolliert.
AG: Täter handelte aus Profitgier
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen das Leben gefährdenden Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Zwar habe es sich um eine einmalige Schleusung gehandelt und der Täter sei bislang nicht vorbestraft gewesen. Strafschärfend sei aber zu berücksichtigen gewesen, unter welchen Bedingungen die Schleusung stattgefunden habe: Der Angeklagte habe eine große Zahl von Flüchtlingen auf einem relativ engen Raum bei großer Hitze untergebracht, so dass bei der Fahrt in keiner Weise menschenwürdige Bedingungen herrschten. Die Vorgehensweise habe eher einem Viehtransport geglichen. Angesichts der Umstände sei davon auszugehen, dass der Schleuser in erster Linie von Profitgier geleitet war und nicht aus Mitleid gehandelt habe.
- Redaktion beck-aktuell
- AG München
- Urteil vom 20.11.2015
- 842 Ls 383 Js 170071/15
Zitiervorschlag
AG München verurteilt Schleuser nach menschenunwürdigem Transport von Flüchlingen. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177986)



